Achtung vor Fake-Rechnungen im Namen des DPMA

Immer wieder werden Fake-Rechnungen für Markenanmeldungen verschickt, in denen z. B. unerlaubterweise das DPMA-Logo und die gefälschte Unterschrift eines hochrangigen DPMA-Mitarbeiters verwendet werden. In den offenbar per Brief versandten Fake-Rechnungen wird u. a. auf eine polnische Bankverbindung verwiesen.

Woran erkennt man zweifelhafte Zahlungsaufforderungen?

Das DPMA verschickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung für die Markenanmeldung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbes. bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung.
Stand: 18.06.2025