Recht und Steuern

Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2024 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 6. November 2023 die folgenden Vordruckmuster veröffentlicht:
 
  • Umsatzsteuererklärung 2024 (USt 2 A)
  • Anlage UN
  • Anlage FV
sowie die Anleitungen zur Umsatzsteuererklärung 2024 (USt 2 E) und zur Anlage UN.

Das Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2024 enthält Änderungen hinsichtlich der Anwendung von Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte. Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

Hinweis:
Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.
Stand: 04.12.2023