Recht und Steuern

Neue Größenklassen für Betriebsprüfung ab 2027

Zur Bestimmung des Prüfungsturnus werden Unternehmen von der Finanzverwaltung nach den Kriterien Umsatz und Gewinn in die Größenklassen Großbetriebe, Mittelbetriebe, Kleinbetriebe sowie Kleinstbetriebe eingeteilt. Diese Einordnung ist für die Prüfungsplanung relevant, insbesondere weil Großbetriebe nach der Betriebsprüfungsordnung grundsätzlich lückenlos geprüft werden sollen, während bei anderen Betrieben der Prüfungszeitraum regelmäßig nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst.
Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat das Bundesfinanzministerium die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen nach § 3 BpO 2000 zum 1. Januar 2027 festgelegt. Gegenüber den seit 2024 geltenden Größenklassen wurden vor allem die Grenzwerte für Großbetriebe um jeweils 5 Prozent angehoben. Die Schwellenwerte für Mittel- und Kleinbetriebe blieben unverändert.

Stand: 04.05.2026