Recht und Steuern

Gut zu wissen: Besteht Vertretungszwang vor dem Finanzgericht?

Der ein oder andere Streit mit dem Finanzamt endet manchmal vor dem Finanzgericht. Gut zu wissen ist dann, ob ein Anwalt oder Steuerberater für das finanzgerichtliche Verfahren erforderlich ist. Das Finanzgericht Niedersachsen beantwortet diese Frage in ihrem Newsletter vom 27. April 2022 in der Rubrik „Gut zu wissen“ so:
„Die Finanzgerichtsordnung schreibt keinen Anwaltszwang für die Verfahren in erster Instanz bei den Finanzgerichten vor.“ Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige keine Vertretung durch einen Anwalt oder Steuerberater braucht, vielmehr können nach § 62 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Beteiligten den Rechtsstreit vor dem Finanzgericht selbst führen.
Vor dem Hintergrund häufig komplizierter steuerrechtlicher oder auch verfahrensrechtlicher Probleme könne es jedoch sinnvoll sein, einen fachkundigen Bevollmächtigten für die Prozessführung einzuschalten. Das Finanzgericht Niedersachsen weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder mit der Hilfeleistung in Steuersachen beauftragt werden darf. § 62 FGO regele abschließend, wer vor dem Finanzgericht vertretungsbefugt sei, so zum Beispiel zugelassene Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
Nach § 62 Abs. 2 FGO ist auch die Vertretung durch Beschäftigte des Beteiligten oder durch volljährige Familienangehörige zulässig. Letzteres jedoch nur, wenn sie nicht in Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht. Der Familienangehörige dürfe also kein Honorar für die Vertretung erhalten oder sonst in einer Weise entgeltlich – zum Beispiel als Vermögens-, Finanzberater - für den Beteiligten tätig sein.
In zweiter Instanz – vor dem Bundesfinanzhof – bestehe grundsätzlich ein Vertretungszwang und die Beteiligten müssen sich durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen, also einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen (§ 62 Abs. 4 FGO).
Der vollständige Newsletter vom 27. April 2022 inklusive der jüngsten Entscheidungen des Niedersächsischen Finanzgerichts ist über den folgenden Link abrufbar:


Stand: 18.12.2023