Recht und Steuern

Grundzüge des Handelsrechts

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Die Vertretung im Handelsrecht

Das Handelsgesetzbuch (HGB) nennt unterschiedliche Vertretungsberechtigungen, die in ihrer Ausprägung den besonderen Erfordernissen des Wirtschaftsverkehrs angepasst sind.

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Vertretungsregeln im Geschäftsverkehr

Grundsätzlich ist nur der Geschäftsinhaber oder gesetzliche Vertreter berechtigt wirksame Verträge für seinen Gewerbebetrieb abzuschließen. Dies ist aufgrund der Komplexität des Wirtschaftslebens heute jedoch häufig nicht mehr praktikabel. Daher ist es notwendig, Verantwortung durch Delegation von Aufgaben an Mitarbeiter abzugeben und diese mit entsprechenden Vollmachten auszustatten.

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Der Prokurist

Im Handelsrecht gibt es verschiedene rechtsgeschäftliche Vertretungsformen. Eine generelle Vertretung in allen denkbaren Bereichen des Handelsgeschäfts bietet allein die Prokura. Sie ist nach außen erkennbar und führt zu einer erheblichen Beschleunigung des Geschäftsverkehrs.

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Der Handelsverteter

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Handelsvertreter gibt es in allen denkbaren Branchen und Unternehmensbereichen unabhängig von der Art der Rechtsform.

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Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Da Unternehmer auch nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses von den Leistungen des Handelsvertreters profitieren, steht ihm für seine entgangenen Provisionen ein angemessener Ausgleich zu.