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Nr. 5210350

Firmenrecht

Das Handelsregister

Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch die Handelsregistereintragung.

Link: Das Handelsregister
Errichtung einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte

Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen neuen Standort. Dafür müs­sen sie nicht unbedingt ein neues Unternehmen gründen. Sie können auch eine Nieder­lassung errichten. Dies wirft die Frage auf, wie neue Niederlassungen rechtlich organi­siert werden können und was bei der Gründung einer Niederlassung im Einzelnen zu beachten ist.

Link: Errichtung einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und in E-Mails

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Pflichtangaben machen, die es Geschäftspartnern ermöglichen sollen, sich schon beim Beginn einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren.

Link: Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und in E-Mails
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Bischofsholer Damm 91
30173 Hannover

Tel: 0511 3107-0
E-Mail: info@hannover.ihk.de

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Bischofsholer Damm 91
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