Firmenrecht

Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch die Handelsregistereintragung.

Viele Unternehmen wollen expandieren und gründen einen neuen Standort. Dafür müs­sen sie nicht unbedingt ein neues Unternehmen gründen. Sie können auch eine Nieder­lassung errichten. Dies wirft die Frage auf, wie neue Niederlassungen rechtlich organi­siert werden können und was bei der Gründung einer Niederlassung im Einzelnen zu beachten ist.

Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Pflichtangaben machen, die es Geschäftspartnern ermöglichen sollen, sich schon beim Beginn einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren.