Firmenrecht
Das Handelsregister
Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der BGB-Gesellschaft müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Kommandit- und Kapitalgesellschaften entstehen erst durch die Handelsregistereintragung.
Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen und in E-Mails
Im Handelsregister eingetragene Unternehmen müssen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbriefe gesetzliche Pflichtangaben machen, die es Geschäftspartnern ermöglichen sollen, sich schon beim Beginn einer Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse des Unternehmens zu informieren.