Recht und Steuern

Schlichtungsverfahren

Bei einer Schlichtung rufen die Parteien auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis eine Schlichtungsstelle an, die nach Gesprächen mit den Vertragsparteien eine gütliche Einigung vorschlägt. Wird der Vorschlag positiv aufgenommen, kann er in Form eines Vertrages für die Vertragsparteien festgehalten werden. Ansonsten ist die Schlichtung zunächst einmal gescheitert.

Stand: 25.02.2022