Recht und Steuern
Das Schiedsverfahren ist einem Gerichtsverfahren gleichwertig, aber nicht öffentlich. Der SGH administriert die Schiedsverfahren und setzt unter Mitwirkung der Parteien hierfür unabhängige und unparteiliche Schiedsrichter* ein. Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 € entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter, bei höheren Gegenstandswerten ein Gremium aus drei Schiedsrichtern. Die Parteien können die Schiedsrichter selbst auswählen, den Schiedsort sowie das auf den Streitfall anwendbare materielle Recht frei vereinbaren.
Ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement und Videoverhandlungen machen Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich. Zusätzlich können die Parteien zur Beschleunigung ein Fast-Track-Schiedsverfahren vereinbaren, das Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten vorsieht. Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz bei den Kosten. Der SGH stellt eine sichere Verfahrensmanagementplattform (VMP) zur Einreichung von Schriftsätzen zur Verfügung. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen.
Die IHK Hannover empfiehlt daher als Alternative zur Schiedsgerichtsklausel folgende
Optionale Ergänzungen:
Schiedsgerichtsempfehlung der IHK Hannover
Die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK Hannover) ist gesetzliches Mitglied der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an (abrufbar unter www.schiedsgerichtshof.de).
Das Schiedsverfahren ist einem Gerichtsverfahren gleichwertig, aber nicht öffentlich. Der SGH administriert die Schiedsverfahren und setzt unter Mitwirkung der Parteien hierfür unabhängige und unparteiliche Schiedsrichter* ein. Bei Gegenstandswerten bis zu 250.000 € entscheidet in der Regel ein Einzelschiedsrichter, bei höheren Gegenstandswerten ein Gremium aus drei Schiedsrichtern. Die Parteien können die Schiedsrichter selbst auswählen, den Schiedsort sowie das auf den Streitfall anwendbare materielle Recht frei vereinbaren.
Ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement und Videoverhandlungen machen Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich. Zusätzlich können die Parteien zur Beschleunigung ein Fast-Track-Schiedsverfahren vereinbaren, das Entscheidungen innerhalb von sechs Monaten vorsieht. Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz bei den Kosten. Der SGH stellt eine sichere Verfahrensmanagementplattform (VMP) zur Einreichung von Schriftsätzen zur Verfügung. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform einzureichen.
Das SGH-Schiedsverfahren hat nur eine Instanz. Der Schiedsspruch ist wie ein staatliches Gerichtsurteil bindend und kann nahezu weltweit nach dem „New Yorker Übereinkommen“ vollstreckt werden.
Die Parteien können für Verhandlungen im Rahmen des Schiedsverfahrens Räumlichkeiten in der IHK Hannover anmieten, sofern diese verfügbar sind.
1. Schiedsgerichtsklausel:
Die IHK Hannover empfiehlt ihren Mitgliedsunternehmen zur Beilegung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine der folgenden Musterklauseln in die Verträge aufzunehmen oder im Streitfall zu vereinbaren:
Standardklausel:
„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionale Ergänzungen:
- „Der Schiedsort ist … [bitte gewünschten Ort angeben].“
- „Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … [bitte 1 oder 3 angeben].“
- „Die Regelungen des „Fast-Track-Schiedsverfahrens“ gemäß § 20 der Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer sind an-wendbar.“
- „Das in der Sache anwendbare Recht ist das Recht des Landes … [bitte gewünschte Rechtsordnung angeben].“
- „Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertraulichkeit: ---€ [ bitte den von den Parteien als angemessen erachteten Betrag einsetzen].“
- „Verfahrenssprache vor dem Schiedsgericht ist … [bitte Deutsch oder Englisch an-geben].“
Englischsprachige Fassung
Arbitration-Clause:
“All disputes arising out of or in connection with the present contract or in regard to its validity shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the Court of Arbitration at the German Chamber of Commerce and Industry while excluding ordinary legal proceedings.”
Optional Supplements:
- “The place of arbitration is … [please specify desired location].”
- “The number of arbitrators is ... [please state 1 or 3].”
- “The rules of the “fast-track arbitration proceeding” pursuant to § 20 of the Rules of Arbitration of the Court of Arbitration at the German Chamber of Commerce and In-dustry shall apply.”
- "The substantive law applicable in the matter is the law of the country … [please specify desired legal system].”
- „Contractual penalty for breach of confidentiality: ---€ [ please insert amount deemed appropriate by the parties].”
- “The language of the arbitration shall be … [please select German or English as lan-guage of proceedings].”
2. Kombinierte Mediations- und Schiedsgerichtsklausel
In vielen Streitsituationen kann es sinnvoll sein, dem Schiedsgerichtsverfahren ein Mediationsverfahren vorzuschalten, um mit Hilfe eines neutralen Mediators im Verhandlungswege eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Die IHK Hannover bietet deshalb eine eigene Mediationsordnung an.
Die IHK Hannover empfiehlt daher als Alternative zur Schiedsgerichtsklausel folgende
Mediations- und Schiedsgerichtsklausel:
„Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst eine Mediation nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer Hannover durchzuführen.
Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer erheben. Über alle noch verbleibenden Streitigkeiten, wird dann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Optionale Ergänzungen:
[siehe oben wie Standardklausel]
Englischsprachige Fassung
Mediation and Court of Arbitration Clause:
“In the case of a dispute arising out of or in connection with the present con-tract or in regard to its validity, the parties are obligated first to engage in me-diation proceedings pursuant to the provisions of the Chamber of Commerce and Industry Hannover.
If the parties should not have come to an agreement within 6 weeks following the initiation of the mediation proceeding, then each party may file a request to initiate arbitration proceedings under the Rules of Arbitration of the Court of Arbitration at the German Chamber of Commerce and Industry. All remaining disputes shall then be finally settled under the Rules of Arbitration of the Court of Arbitration at the German Chamber of Commerce and Industry while excluding ordinary legal proceedings.”
Optional Supplements:
[see above like Standard Clause]
3. Konfliktnavigator
Der SGH stellt auf seiner Website einen Konfliktnavigator zur Verfügung. Er unterstützt Sie dabei, das für Sie passende Streitbeilegungsverfahren zu finden.
4. Informationsbroschüre
Anlässlich des ersten Betriebsjahres hat der SGH eine neue Informationsbroschüre veröffentlicht. Sie stellt das Angebot kompakt und verständlich vor und erläutert insbesondere, wie Schiedsverfahren beim SGH ablaufen, welche Grundsätze ihnen zugrunde liegen und welche Besonderheiten die Schiedsregeln des SGH auszeichnen.
* Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter
Stand: 20.04.2026
