Nr. 6548878
IHK Hannover

IHK-Standpunkte zum Thema Kommunale Verpackungssteuer

Vielen Dank für Ihr Interesse an den Standpunkten der IHK-Hannover zum Thema Kommunale Verpackungssteuer.
Alle IHK-Mitglieder haben die Möglichkeit, sich über das Meinungsbildungsportal an der Positionierung der IHK zum Thema zu beteiligen.
Die Vollversammlung der IHK Hannover wird in ihrer kommenden Sitzung über die IHK-Standpunkte zum Thema Kommunale Verpackungssteuer beschließen.
Worum es geht:
In etlichen deutschen Städten gibt es derzeit Überlegungen, eine kommunale Verpackungssteuer für Take-Away-Verpackungen von Speisen und Getränken einzuführen. Auf diese Weise soll der Verbrauch von Einwegverpackungen und die damit einhergehende Umweltbelastung in der jeweiligen Kommune reduziert werden. Außerdem sollen Anreize geschaffen werden, auf Mehrwegverpackungen umzusteigen.

Bei der Verpackungssteuer handelt es sich um eine örtliche Verbrauchsteuer (Art. 105 Abs. 2a S. 1 GG). Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch und Gebrauch bestimmter Waren belasten und beim Hersteller oder im Handel erhoben werden. Die fehlende Zweckbindung, die für Steuern üblich ist (§ 3 Abgabenordnung), führt dazu, dass die Einnahmen nicht für ein spezifisches Anliegen verwendet werden müssen. Im Fall der Verpackungssteuer bedeutet dies beispielsweise, dass die Einnahmen nicht für die Finanzierung von Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll oder zur Förderung von Mehrwegsystemen eingesetzt werden müssen.

Die Einnahmen aus der Steuer fließen vielmehr dem allgemeinen Haushalt der Kommunen zu. Diese entscheiden, ob sie die Einnahmen aus einer Verpackungssteuer umweltbezogenen Maßnahmen zuführen oder sie gänzlich anderweitig verwenden. Für die Unternehmen hat die fehlende Zweckbindung zur Folge, dass sie zusätzlichen Erhebungsaufwand und möglicherweise höhere Kosten haben, ohne dass sich daraus ein konkreter Nutzen für sie ergeben muss.
Die Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover haben bis zum 20. Mai die Möglichkeit, ihre Meinung zu dem Them einzubringen, damit diese in die Überlegungen der Vollversammlung eingehen können und in die Gesamtinteressenfindung einfließen kann.
Wenn Sie Interesse an dem Standpunkte-Entwurf haben und sich einbringen möchten, dann füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zunächst prüfen müssen, dass es sich bei Ihnen um eine vertretungsberechtigte Stimme eines Mitgliedsunternehmens (Inhaber, Geschäftsführer, Vorstand etc.) handelt. Erst dann erhalten Sie Zugriff auf die Positionstexte und können Ihre Meinung einbringen.

Bitte schicken Sie mir den Entwurf der IHK-Standpunkte zum Thema Kommunale Verpackungssteuer zu!