International

Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland

Staatliche Exportkreditgarantien

Staatliche Exportkreditgarantien, so genannte Hermesdeckungen, sind ein etabliertes Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Sie schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen und sind damit nicht nur ein interessantes Instrument im betrieblichen Risikomanagement, sondern auch der Finanzierung von Exporten: Ist das Geschäft mit einer Hermesdeckung gesichert, liegt die Gefahr eines Zahlungsausfalls weder beim Exportunternehmen noch bei der Bank – in die Bresche springt dann der Staat.
Der wohl wichtigste Unterschied zu den Angeboten vieler anderer Anbieter von Exportkreditversicherungen ist der, dass staatliche Exportkreditgarantien eigentlich erst dann zum Zug kommen, wenn privaten Versicherungsunternehmen das Geschäftsrisiko zu hoch einschätzen, um ein angemessenes Versicherungsangebot anzubieten. Das kommt gerade bei Aufträgen in Schwellen- und Entwicklungsländern allerdings nicht selten vor; in den letzten zwei Jahren waren aufgrund der wirtschaftlichen Folgen aus der Corona-Pandemie allerdings auch diverse Industriestaaten davon betroffen. Die Situation hat sich glücklicherweise wieder entspannt – in den meisten europäischen Ländern stehen für kurzfristige Geschäfte inzwischen wieder ausreichend Möglichkeiten einer Exportabsicherung durch den Markt zur Verfügung stehen dürften. Für mittel- oder langfristige Geschäfte sieht dies jedoch schon wieder anders aus. Und in Ländern, in denen eventuell sogar politische Risiken die Auftragserfüllung gefährden könnten, sieht es überhaupt ganz anders aus.  Diese werden von privaten Anbietern nämlich per se nicht abgesichert. Von dem Staat aber wohl: Forderungsausfälle oder Insolvenzen, Nichtkonvertierung, Beschlagnahmungen oder andere wirtschaftliche und politische Risiken, die die die Erfüllung des Auftrags einer Seite unmöglich machen, werden durch ihn abgesichert – wenn er es vertreten kann.
Hermesdeckungen stehen grundsätzlich allen deutschen Exportunternehmen zur Verfügung – unabhängig von ihrer Größenklasse oder der Summe des abzusichernden Geschäftes. Unterstützen sollen sie aber insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, Geschäfte in ausländischen Märkten unter vertretbaren Geschäftsrisiken durchzuführen und zu finanzieren. In welchen Ländern dies für welche Geschäfte möglich ist, können Unternehmen einer Beschlusslage zu mehr als 200 Ländern entnehmen; eingerichtet als komfortables Tool auf den Seiten des Agaportal.de. 
Zu den wohl wichtigsten Produkten der staatlichen Exportkreditversicherung gehören,
  • Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung
  • Lieferantenkreditversicherung
  • Fabrikationskreditdeckung
  • Finanzkreditdeckungen
Details finden sich unter anderem in der Broschüre „Ihre Sicherheit – Unsere Produkte“. Weitere Informationen:

Investitionsgarantien des Bundes

Als etabliertes und bewährtes Außenwirtschaftsförderinstrument für die Absicherung von Direktinvestitionen im Ausland haben sich die Investitionsgarantien des Bundes bewährt. Sie bieten deutschen Unternehmen Schutz gegen politische Risiken bei Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Investitionsgarantien werden im Auftrag der Bundesregierung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.

Exportkreditgarantien & UFK-Garantien

Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) und Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderderinstrumente der Bundesregierung. Hermesdeckungen schützen Exportgeschäfte, insbesondere in schwierige und risikoreiche Märkte, vor einem Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen. UFK-Garantien zielen hingegen auf die Absicherung wirtschaftlicher und politischer Kreditausfallrisiken von förderungswürdigen Rohstoffprojekten im Ausland ab, in dem sie die Fremdfinanzierung dieser Projekte unterstützten. Beide Förderinstrumente werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft als Mandatar des Bundes bearbeitet.
  
Stand: 16.08.2023