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Erläuterungen helfen bei der Einreihung in den Zolltarif

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) sind ein wichtiges Hilfsmittel zur Orientierung, um die richtige Warennummer herauszufinden, die innerhalb der EU gilt.
Fast wöchentlich werden im Amtsblatt der EU einzelne Erläuterungen zu den unterschiedlichsten Waren veröffentlicht. Für Wirtschaftsbeteiligte ist es aufwändig, jedes Mal individuelle Prüfungen vorzunehmen. Deshalb wird oft auf das Sammelwerk der Kommission gewartet, in dem die bisherigen und die neuen Hinweise enthalten sind.
Diese Erläuterungen nutzen die mit der Zoll- und Statistikanwendung betrauten Mitarbeiter in den Unternehmen und Verwaltungen, weil dort aktuelle Produktbeispiele beschrieben sind und so die Übertragung auf die eigenen Waren leichter fällt.
Die Erläuterungen beziehen sich besonders auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die konsolidierte Fassung der Erläuterungen kann HIER aufgerufen werden.
Eine weitere Möglichkeit sich mit Anmerkungen und Erläuterungen der richtigen Warennummer in Deutschland bzw. der EU anzunähern, bietet die Auskunftsanwendung EZT-Online.
Dort werden auch die Anmerkungen und Erläuterungen aus Brüssel zeitnah eingepflegt, so dass man sie parallel für das jeweilige Produkt
  • nach dem Abschnitt (mehrere Kapitel),
  • nach dem Kapitel (die ersten zwei Stellen der Warennummer) bzw.
  • nach der Position (die ersten vier Stellen der Warennummer),
finden kann.
Die falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Zoll-Betriebsprüfungen und kann für Exporteure und Importeure erhebliche Konsequenzen haben. Wie es richtig geht, zeigen die IHK (Online-)Seminare "Einreihung von Waren in den Zolltarif". Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es im Veranstaltungskalender.
Stand: 24.04.2026