Embargo-Länderliste des BAFA veröffentlicht

Für Unternehmen mit Auslandsgeschäftsbeziehungen ist es durch die politischen Veränderungen nicht leicht den Überblick zu behalten, gegen welche Länder die Europäische Union welche Embargomaßnahmen verhängt hat. Vereinzelt wird die Zusammenarbeit auch nicht generell, sondern nur für bestimmte Projekte/Waren oder Beteiligte untersagt.
In der Übersicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind zusätzliche spezifische Einschränkungen gegenüber Iran, Russland, Nordkorea und Libyen enthalten.

Das BAFA publiziert die Liste über die länderbezogenen Embargos in unregelmäßigen Abständen. Darin sind die Maßnahmen (etwa Waffen- oder Finanzembargos) dargestellt.

Zum besseren Verständnis der Übersichtstabelle ist es unerlässlich, die näheren Beschreibungen des BAFA im Merkblatt “Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern” zu lesen. Darin sind Hinweise enthalten, was Embargomaßnahmen im Einzelnen sind sowie seit wann und warum sie gegenüber einem der genannten Länder gelten.


Stand: 22.12.2025