International
Zoll: Änderungen zur Jahresmitte – was Unternehmen jetzt beachten müssen
Zum 1. Juli 2026 kommt es zu Änderungen bei Ein- und Ausfuhren sowie dem Versandverfahren. Im Fokus stehen der Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze bei der Einfuhr, Verfahrensvereinfachungen bei Versandabfertigungen sowie Anpassungen im Ausfuhrbereich.
Einfuhr
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 entfällt die bislang geltende Zollbefreiung für Sendungen mit einem Gesamtwert bis 150 Euro. Künftig wird auf Einfuhren von Waren im Fernabsatz (E-Commerce) ein Pauschalzollbetrag in Höhe von 3 Euro je angemeldeter Warenposition erhoben.
Hierfür hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1200 vom 5. Juni 2026 erlassen, welche die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 (UZK-IA) ändert.
Ziel der Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze ist der Schutz des EU-Binnenmarkts und ein fairer Handel.
ATLAS-Teilnehmer finden eine Zusammenfassung der Softwareanpassungen in der Info 0966/2026 vom 11. Juni 2026.
Ausfuhr
Vereinfachung bei der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes
Auch im Ausfuhrbereich werden Verfahrensabläufe praxisnäher ausgestaltet. Ab dem 1. Juli 2026 kann der Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes gem. § 12 Abs. 4 Außenwirtschaftsverordnung auch unmittelbar vor Beginn des Verpackens oder Verladens abgegeben und die sofortige Überlassung der Ausfuhranmeldung in eiligen Fällen beantragt werden.
Zur Inanspruchnahme der neuen Vereinfachung ist der Eilbedarf ohne nähere Begründung in der Ausfuhranmeldung zu hinterlegen. Vorgaben zu den Datenelementen finden Sie in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0966/2026 vom 11. Juni 2026.
Änderung der Referenznummer der Ausfuhrzollstelle - Zollamt Hannover-Nord
Durch die Erweiterungen der Rollen des Zollamt Hannover-Nord zum 1. Juli 2026 wird dem Zollamt unter anderem die Rolle der Ausgangszollstelle (EXT) zugewiesen.
Dies hat gemäß des Rollenkonzeptes in der Ausfuhr zur Folge, dass der Ausfuhrzollstelle (Rolle EXP) die neue Referenznummer DE015102 zugeteilt wird. Daher sind Ausfuhranmeldung ab dem 1. Juli 2026 an die DE015102 (statt wie bisher DE005102) zu übermitteln.
Versandverfahren
Ebenfalls zur Jahresmitte werden Vereinfachungen für Versandanmeldungen T1/T2/T2F, die in Deutschland abgegeben werden, umgesetzt. Die Änderungen zielen darauf ab, die operative Abwicklung zu entlasten und den digitalen Ablauf weiter zu stärken.
Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:
- Zulässigkeit fremdsprachiger Warenbeschreibungen
- Keine Pflicht des zugelassenen Empfängers im Versandverfahren beim Wareneingang, Warennummern und Warenbezeichnungen zu prüfen
- Anwendung von Stempeln im Betriebskontinuitätsverfahren nur auf dem Deckblatt
- Vereinfachte Anmeldung von Umzugsgut
Zu den oben genannten Erleichterungen bei Versandanmeldungen hat der Zoll auf der eigenen Website eine Handreichung mit ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht.
Stand: 18.06.2026
