International
Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2025 zu 2026 veröffentlicht
Das Statistische Bundesamt hat die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur gegenüber dem Vorjahr in einer Gegenüberstellung aufgeführt. Darin sind die Änderungen zusammengestellt, die sich unmittelbar auf die Meldung zur Außenhandelsstatistik auswirken.
Die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 95 ist bereits mit Gültigkeit zum 1. November 2025 entfallen. Dadurch wurde die Einschränkung in der Definition von Weihnachtsartikeln des Kap. 95 gelockert.
Die neue Kombinierte Nomenklatur selbst, die als Grundlage für die Warenerklärung bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder für inner-EU statistische Zwecke dient, wurde bereits am 31. Oktober 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ihre Rechtsgrundlage findet sie in der Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif.
Stand: 30.04.2026
