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Auf mehr als 220 Milliarden Euro schätzt der Branchenverband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.) den aktuellen Schaden aus Diebstahl, Spionage Sabotage für die deutsche Wirtschaft. Die Schadenssumme ist damit mehr als doppelt so hoch wie in den Jahren 2018/2019, als sie noch 103 Milliarden Euro pro Jahr betrug.
Gestiegen ist auch die Zahl der Unternehmen, die von Angriffen betroffen waren. Dies zeigen die Ergebnisse einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 1.000 Unternehmen quer durch alle Branchen befragt wurden. Waren in den Jahren 2018/2019 drei Viertel (75 Prozent) der befragten Untern Opfer von Angriffen, stieg die Zahl auf neun von zehn Unternehmen (88 Prozent) im Befragungszeitraum 2020/2021.
Haupttreiber des enormen Anstiegs sind Erpressungsvorfälle, verbunden mit dem Ausfall von Informations- und Produktionssystemen sowie der Störung von Betriebsabläufen. Sie sind meist unmittelbare Folge von Ransomware-Angriffen. Durch sie werden Computer und andere Systeme blockiert, anschließend werden die Betreiber erpresst. Die so verursachten Schäden haben sich im Vergleich zu den Vorjahren 2018/2019 mehr als vervierfacht (+358 Prozent). Aktuell sieht jedes zehnte Unternehmen (9 Prozent) seine geschäftliche Existenz durch Cyberattacken bedroht (zum vollständigen Artikel von Bitkom).
Um sich zu schützen ist es sinnvoll, sich vorzeitig mit Informationen zu versorgen und Beratungsangebote der verschiedenen Organisationen in Niedersachsen oder Deutschland zu nutzen.
Nachfolgend eine Auswahl von wichtigen Akteren und Ansprechpartnern zum Wirtschaftsschutz und zur Sicherheit im Außenhandel:
Ziel des Wirtschaftsschutzes ist es, sensible Bereiche der Wirtschaft vor Ausspähungsversuchen fremder Nachrichtendienste (Wirtschaftsspionage) zu schützen. Ausspähungsobjekte sind dabei nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen mit hohem Know-how stehen im Visier fremder Nachrichtendienste. Die Aufgabenstellung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes lautet somit, diese Spionageaktivitäten abzuwehren und in der Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung Sicherheitsmaßnahmen gegen solche Angriffe zu initiieren. Der Niedersächsische Wirtschafts- und Geheimschutz sieht sich insofern als ein erster Ansprechpartner im Fall von Wirtschaftsspionage. Ansprechpartner: Tel: 0511/6709-248, E-Mail: wirtschaftsschutz@verfassungsschutz.niedersachsen.de
Eine wichtige Besonderheit: Für die Unternehmen ist hilfreich, dass der Verfassungsschutz nicht dem Legalitätsprinzip unterliegt, also Sachverhalte mit strafrechtlich relevantem Hintergrund nicht zwingend der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei gemeldet werden müssen. Denn im Falle eines Strafprozesses könnte ein Sicherheitsvorfall öffentlich werden und die betroffenen Firmen müssten Imageschäden befürchten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist ein deutscher Inlands-Nachrichtendienst, dessen wichtigste Aufgabe die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Spionageabwehr ist. Das BfV ermittelt bei Sachverhalten mit außenpolitischer Bedeutsamkeit oder auf Ersuchen einer der 16 Landesbehörden für Verfassungsschutz. Themen sind Hinblick auf die Wirtschaft die Spionage- und Proliferationsabwehr, Geheim- und Sabotageschutz, Cyberabwehr sowie Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für die niedersächsische Wirtschaft ist eine polizeiliche Berateungsstelle für Firmen, Verbände und Behörden für die Prävention von Cyberkriminalität und der erste Ansprechpartner im Schadensfall.
•    Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität in Niedersachsen. Ziel der Partnerschaft:
Ziel der in der Sicherheitspartnerschaft gegen Wirtschaftskriminalität in Niedersachsen zusammen arbeitenden Institutionen ist es, den Informationsaustausch und die gegenseitige Beratung und Unterstützung zwischen der niedersächsischen Landesverwaltung - insbesondere der niedersächsischen Polizei und dem Niedersächsischen Landesamt für Verfassungsschutz - und der Wirtschaft zu intensivieren und die niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich des Gefahrenpotenzials zu sensibilisieren.
Das BSI ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Aufgabe des BSI ist es, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden mit Leistungen aus den Kernbereichen Information, Beratung, operativer Schutz, Entwicklung incl. Standardisierung und Zertifizierung zu unterstützen.
•    IHK Hannover und andere Industrie- und Handelskammern (IHKs)
Durch die Mitarbeit in Sicherheitspartnerschaften und einschlägigen Arbeitskreisen einerseits und ihren engen Kontakt zur gewerblichen Wirtschaft andererseits übernehmen die IHKs über Ihre Kanäle eine wichtige Rolle bei zur Weitergabe sicherheitsrelevanter Informationen an die Unternehmen. Hierzu gehören Publikationen, Zeitschriftenartikel oder die Bewerbung bzw. Durchführung von Veranstaltungen.
Für das erforderliche Bewusstsein und die notwendige Unterstützung leistet die "Initiative Wirtschaftsschutz" Hilfe zur Selbsthilfe. Unter der Federführung des BMI arbeiten vier Bundesbehörden (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundkriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), zwei Spitzenwirtschaftsverbände (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.) und zwei Sicherheitsfachverbände (ASW Bundesverband/Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e.V. und Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V.) hier eng zusammen. Als Dachbündnis bündelt sie die Expertise von Staat, Wirtschaft und Wissenschaft. Dadurch bietet die „Initiative Wirtschaftsschutz“ ein umfassendes zielgruppenspezifisches Informations- und Beratungsangebot. Zu den gehört auch die Informations- und Kommunikationsplattform www.wirtschaftsschutz.info. In einem geschützten Nutzerbereich haben Sie Zugang zu exklusiven Information. Dazu gehört das Thema Cyberkriminalität genauso wie Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage oder das Thema IT-Sicherheit oder der Zugang zum "Sonderbericht Wirtschaftsschutz".

Stand: 06.12.2022