Umwelt
Informationen zur Anpassung der EMAS-Verordnung
Ein DIHK-Infoblatt und eine Broschüre des Umweltgutachterausschusses informieren über die Novelle der EMAS-Verordnung 2017.
DIHK-Infoblatt
Das DIHK-Infoblatt informiert über den Anpassungsbedarf an die novellierte EMAS-Verordnung und die Anwendung der Übergangsregelungen. Einige wichtige Änderungen:
- Begutachtungen vor dem 14. September 2018 können in Absprache mit dem Umweltgutachter nach den bisherigen Anforderungen erfolgen.
- Begutachtungen vor dem 14. März 2018 können in Absprache mit Umweltgutachter und Registrierungsstelle um bis zu sechs Monate verschoben werden.
- Die Übergangsregelungen verlieren am 14. September 2018 ihre Gültigkeit.
Broschüre des Umweltgutachterausschusses
Der Umweltgutachterausschuss (UGA) informiert in einer Broschüre über die EMAS-Novelle und die wesentlichen Änderungen der Anhänge I bis III der Verordnung. Unter anderem sind das die Anpassung der Umweltprüfung an die neue ISO 14001:2015, die Berücksichtigung relevanter Umweltauswirkungen in vor- bzw. nachgelagerten Abschnitten des Lebensweges von Produkten und Dienstleistungen, die stärkere Integration des Umweltmanagements in Führungsstrukturen und Geschäftsprozesse.
Stand: 01.04.2022