Umwelt

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Stiftung Verpackungsregister hat neue Standards für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht.
Sie helfen Unternehmen bei der Auswahl von leicht recycelbaren Verpackungen, wodurch die Lizenzentgelte für die Verpackungsentsorgung gesenkt werden können. Durch das Verpackungsgesetz sollen die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und die Produktverantwortung gestärkt werden. Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, müssen die Verpackungen bei einem Dualen System lizenzieren. Den Herstellern sollen Anreize gegeben werden, bei der Herstellung von Produkten und Verpackungen die Umweltauswirkungen über deren gesamten Lebensweg zu berücksichtigen.

Für die Bestimmung der Recyclingfähigkeit sind unter anderem der für ein Recycling verfügbare Wertstoffgehalt der Verpackung, Fremdmaterial, Kombinationsverpackungen, Metallisierung etc. zu berücksichtigen. Der Wertstoffgehalt ist z. B. für die Sortier- und Verwertungsinfrastruktur, die Sortierbarkeit der Verpackungen und die Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten und enthaltenen Stoffen entscheidend. Auch für die Höhe der Lizenz- bzw. Beteiligungsentgelte spielt die Recyclingfähigkeit eine entscheidende Rolle. Die Mindeststandards werden von der Stiftung Verpackungsregister zusammen mit dem Umweltbundesamt festgelegt.
Stand: 27.02.2023