Nachhaltigkeits- und Lieferketten-Regeln: Verschiebungen beschlossen
Mit dem Omnibus-Paket hatte die EU-Kommission einige Änderungen an besonders für Unternehmen belastenden Regulierungen vorgeschlagen. Die ersten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD und der Lieferkettenrichtlinie CSDDD sind jetzt beschlossen.
Mit der zum 17. April wirksam gewordenen Richtlinie 2025/794 Richtlinie - EU - 2025/794 - EN - EUR-Lex werden die Berichtspflichten nach der CSRD für die sogenannten zweiten und dritten Wellen um zwei Jahre verschoben. Bereits berichtspflichtige Unternehmen profitieren hiervon allerdings nicht.
Konkret bedeutet das, dass große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personengesellschaften, Mutterunternehmen einer großen Gruppe für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 und kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Gesellschaften, kleine und nicht komplexe Finanzinstitute und firmeneigen Versicherungsunternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028 berichten müssen.
Von der europäischen Lieferkettenregulierung betroffene Unternehmen können sich ebenfalls auf eine Verschiebung der Anwendung einstellen: Während die Mitgliedsstaaten die CSDDD bis Mitte 2027 in nationales Recht übersetzt haben müssen, verschiebt sich die Anwendung für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und mehr als 900 Mio. Euro weltweitem Nettoumsatz auf Mitte 2028. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und weltweiten Nettoumsätzen von mehr als 450 Mio. Euro wird ebenfalls um ein Jahr auf Mitte 2029 verschoben.
Die Richtlinie ändert an der Praktikabilität der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Lieferketten-Regulierung nichts; die inhaltlichen Änderungsvorschläge im Rahmen des Omnibus-Verfahrens sind noch im Gesetzgebungsprozess.
Stand: 29.04.2025