DGUV Vorschrift 2 ist aktualisiert worden
Die neue DGUV Vorschrift 2 ist beschlossen. Die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzten zu organisieren. Es handelt sich um eine Mustervorschrift, die von den Berufsgenossenschaften umgesetzt wird.
Eine Neuigkeit: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollen grundsätzlich ihre Beratungen in Präsenz durchführen. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die Beratung digitale Informations- und Kommunikationstechnologien genutzt werden.
Stand: 02.04.2025