Innovation

BMBF informiert über das Forschungszulagengesetz

Seit 1. Januar 2020 ist in Deutschland das sogenannte Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Die Forschungszulage ist die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen, die Anreize setzen soll, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) entscheidet auf Antrag, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden. Der Aufbau dieser Bescheinigungsstelle ist in Arbeit. Die offizielle Webseite sowie Kontaktdaten werden so bald wie möglich auf der Webseite des BMBF veröffentlicht.
Die Bescheinigungsstelle ist online gegangen. Entsprechende Anträge können online unter www.bescheinigung-forschungszulage.de eingereicht werden.
Stand: 17.08.2023