Innovation

Ansprechpartner für Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Die Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) war Ende 2019 ausgelaufen und durch eine überarbeitete Folgerichtlinie Anfang 2020 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1346 KB), abgelöst worden.
Wie bereits in der Vergangenheit werden sogenannte Projektträger auch zukünftig beratend bei der Antragstellung unterstützen. Zuvor musste das Bundeswirtschaftsministerium die Vergabe neu ausschreiben. Im Verfahren durchgesetzt haben sich die Euronorm GmbH als Ansprechpartner für Einzelprojekte von Unternehmen, die AiF Projekt GmbH für Kooperationsprojekte und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH für Innovationsnetzwerke. Sie stehen nun für Fragen zur neuen Richtlinie zur Verfügung und die Förderanträge entgegennehmen. Die Kontaktdaten stehen unter www.zim.de/kontakt.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Unternehmen bis 1000 Mitarbeiter können die Förderung beantragen. Im Fördermodul „Einzelprojekte“ werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert. Die zuwendungsfähigen Kosten sind auf maximal 550.000 Euro gedeckelt. Die tatsächliche Fördersumme hängt vom prozentualen Fördersatz bzw. dem Projektumfang, der Unternehmensgröße, oder regionale Strukturschwächen am Unternehmenssitz ab und ob ein Vorhaben in welcher Form gemeinsam mit Dritten (andere Unternehmen, Hochschulen, ausländische Partner etc.) umgesetzt werden soll. Nach der FuE-Projektierung können zusätzliche Förderungen bezüglich der Vermarktungskosten beantragt werden. Die Richtlinie gilt vorbehaltlich von Änderungserfordernisse bis zum 31. Dezember 2024.
Neue Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand 2020: www.zim.de

Stand: 10.01.2023