Energie

Industriestrompreis: Informationen zum Antragsverfahren

Für die Jahre 2026 bis 2028 wird es in Deutschland einen Industriestrompreis für ausgewählte Unternehmen geben. Das Antragsverfahren findet 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 statt. Zuständig für das Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Vom vergünstigten Industriestrompreis können nur Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen profitieren, die einem erhöhten Risiko der Verlagerung ins Ausland unterliegen. Die Vergünstigung soll für die Hälfte des Strombedarfs gelten. Weitere Informationen:
Stand: 13.05.2026