Energie

BAFA-Merkblatt informiert über den Industriestrompreis

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert mit einem Merkblatt zum neuen Industriestrompreis für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Die Förderung gilt für strom- und handelsintensive Unternehmen in Deutschland und soll deren internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken sowie die Transformation hin zu klimaneutralen Produktionsprozessen unterstützen. Für Deutschland insgesamt wird derzeit von einem Fördervolumen von rund 3,8 Milliarden Euro für die Jahre von 2026 bis 2028 ausgegangen.
Förderfähig sind Unternehmen bestimmter energieintensiver Branchen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestellen einem beihilfeberechtigten Wirtschaftszweig zugeordnet werden können. Förderfähig sind vor allem Unternehmen aus energieintensiven Branchen, insbesondere aus der Chemischen Industrie, Metallerzeugung, Papier und weiteren beihilfeberechtigten Wirtschaftszweigen.
Die Beihilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und orientiert sich grundsätzlich an 50 Prozent des anrechenbaren Stromverbrauchs. Unternehmen müssen sich verpflichten, mindestens 50 Prozent der erhaltenen Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Darüber hinaus kann ein Flexibilitätsbonus beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Erste Anträge für das Abrechnungsjahr 2026 können ab 2027 gestellt werden. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Abnahmestellen und Stromverbräuche die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen. Die Antragsfrist wird vom BAFA festgelegt und endet frühestens am 31. März 2027.
IHK-Webinar am 12. November 2026:
In einem Webinar am 12. November 2026 wird über das Antragsverfahren und die erforderlichen betrieblichen Dekarbonisierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen informiert. Anmeldungen / Kontakt: IHK Hannover, Dr. Alexander Witthohn, (0511) 31 07-405, E-Mail: witthohn@hannover.ihk.de.
Stand: 10.09.2026