Energie

Energieaudits

Die ersten Energieaudits von Nicht-KMU waren bis zum 5. Dezember 2015 durchzuführen. Die zweite Verpflichtungsperiode endete 2019 - vier Jahre nach dem ersten Audit.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist mit der Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die zur Durchführung von Energieaudits berechtigt sind (Energieauditorenliste) beauftragt. Bei Verstößen gegen die Energieaudit-Pflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €. 
Für Energieaudits gelten die Anforderungen der DIN EN 16247-1. Die DIN-Norm enthält die Anforderungen, den Ablauf und die Verpflichtungen eines Audits. Unternehmen sind von der Auditpflicht freigestellt, wenn sie nach einem Energiemanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) zertifiziert sind.


 
Stand: 08.02.2022