Energie

Kohlenstoffarmer Wasserstoff: EU legt Berechnungsmethoden vor

Wasserstoff kommt in verschiedenen Farben je nach seiner Produktionsmethode und darin zugrundeliegenden Emissionen von Treibhausgasen (THG) daher. Während grüner Wasserstoff mit Hilfe von erneuerbaren Energien erzeugt wurde, existieren noch blauer, grauer, türkiser, pinker oder gelber Wasserstoff.
Die Europäische Kommission hat nun mit einer delegierten Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2025/2359) Rechtsklarheit geschaffen und legt damit die Methodik zur Berechnung der THG-Einsparungen vor. Somit gilt Wasserstoff als kohlenstoffarm, der mindestens 70% THG-Einsparungen gegenüber dem fossilen Referenzwert (94 gCO2eq/MJ) ermöglicht. Das entspricht einem maximalen Lebenszyklus-Emissionswert von 28,2 gCO2/MJ. Betroffen sind von der Regulierung blauer Wasserstoff aus Erdgas mit anschließendem Abscheiden und Lagern des CO2, elektrolytisch erstellter Wasserstoff mit Netzstrom inklusive Kernenergie sowie Wasserstoff aus Methan-Pyrolyse.
Mit der Methodik werden ebenfalls Methan-Leckagen, indirekte Emissionen wie bspw. Transport, Upstream-Emissionen und auch tatsächliche CO2-Abscheideraten berücksichtigt. Insgesamt werden vier Berechnungsmethoden anerkannt. 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Verordnung in Kraft.
Stand: 24.11.2025