Gebäudeautomation nach GEG und Fördermöglichkeiten

Das zu Jahresbeginn novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt einige Anforderungen mit sich, die unter anderem Verpflichtungen für Wohnungswirtschaft wie auch Betreiber von Nichtwohngebäuden beinhalten.
Unter anderem müssen bestehende Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder RLT-Anlage größer 290 kW Nennleistung bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung nachgerüstet werden und eine Zuständigkeit für das Gebäude-Energiemanagement muss festgelegt werden. In der Webinarreihe informiert die DIHK über die Verpflichtung zur Installation von Systemen zur Gebäudeautomation und -steuerung und beleuchten darüber hinaus Fördermöglichkeiten nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die parallel zum 1. Januar 2024 überarbeitet wurde.
Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz und dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) organisiert die DIHK im Rahmen ihrer Kampagne #machen.sparen.profitieren die Webinarreihe „Gebäudeautomation im GEG und Fördermöglichkeiten durch die BEG-EM“.
Die drei Webinare finden zwischen 24. September und 8. Oktober jeweils Dienstag zwischen 9.00 und 9.45 Uhr per MS Teams statt:

Fragen zum Webinar werden unter weis.vanessa@dihk.de und horn.dominik@dihk.de beantwortet.
Stand: 16.09.2024