Unternehmensbewertung
1. Einleitung
Ein zentraler Aspekt beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf ist die Frage, wie viel das Unternehmen wert ist. Den absolut richtigen und objektiven Unternehmenswert gibt es nicht. In der Regel ist der Kaufpreis das Ergebnis längerer Verhandlungen zwischen Abgebenden und Nachfolgenden.
In die Verkaufsverhandlungen fließen neben den objektiven Kriterien auch die subjektiven Wertvorstellungen der Vertragsparteien mit ein. Die abgebenden Unternehmerinnen und Unternehmer überschätzen häufig den Wert ihres Unternehmens. Das ist verständlich, da sie in das Unternehmen viele Jahre Mühe und Arbeit eingebracht haben. Die Nachfolgenden hingegen möchten einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen, um die Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens nicht zu gefährden. Auch außerbetriebliche Faktoren, wie das Alter und die finanzielle Situation der Veräußernden und der Erwerbenden, die Risikobereitschaft der Erwerbenden und alternative Angebote spielen bei der Wertermittlung eine wichtige Rolle. Entscheidend ist zudem, ob das Unternehmen an ein Familienmitglied, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, externe Übernehmende oder an Investorinnen und Investoren übergeben wird. Der Wert eines Unternehmens kann aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen durchaus variieren.
2. Vorbereitung einer Unternehmensbewertung
Wichtig (und auch fair) ist, dass sowohl Abgebende als auch Nachfolgende über denselben Wissensstand verfügen, um bei den anstehenden Verhandlungen einen angemessenen Preis auszuhandeln. Vor der eigentlichen Bewertung des Unternehmens müssen daher sämtliche Aspekte des Unternehmens genau analysiert werden. Dabei sind nicht nur die in der Vergangenheit erzielten Zahlen und Daten heranzuziehen. Auch die zukünftigen Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotentiale sind von Bedeutung. Die Unternehmensanalyse und Prognose des Unternehmenspotenzials sind die wichtigsten und zugleich schwierigsten Aufgaben bei der Unternehmensbewertung. Die Checklisten zur Unternehmensanalyse unterstützen dabei.
3. Bewertungsverfahren
Für die Unternehmensbewertung gibt es kein allgemein gültiges Verfahren. Vielmehr finden unterschiedliche Methoden Anwendung und nicht jede Bewertungsmethode liefert für ein und dasselbe Unternehmen sinnvolle Ergebnisse. Auch der Anlass der Bewertung ist zu berücksichtigen. Kommt zum Beispiel eine Schenkung in Betracht, wird die Bewertung vom geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht beeinflusst. Ist eine teilweise oder vollständige Veräußerung der Unternehmensanteile geplant, bildet der Unternehmenswert die Basis für die Kaufpreisverhandlungen.
Im Folgenden werden die in der Praxis am häufigsten angewendeten Verfahren zur Bewertung kleiner und mittelgroßer Unternehmen in ihren Grundzügen vorgestellt. Das sind das Substanzwert-, das Ertragswert- sowie das Multiplikatorverfahren.
3.1. Substanzwertverfahren
Der Substanzwert ist der Wiederbeschaffungswert aller im Unternehmen vorhandenen materiellen und immateriellen Werte abzüglich der Schulden. Er entspricht dem Betrag, den eine Käuferin oder ein Käufer für die Reproduktion eines Unternehmens aufwenden müsste. Um den Substanzwert zu ermitteln, wird in einem ersten Schritt das betriebsnotwendige Vermögen (z.B. Warenbestand sowie Fuhrpark und Maschinen anhand der Inventarliste) einzeln mit seinen Wiederbeschaffungskosten bewertet. Von dem so ermittelten Wert sind die Schulden abzuziehen, die übernommen werden. Das Ergebnis ist der Teilreproduktionswert.
Da die Inventarliste weder die immateriellen Wirtschaftsgüter (z.B. Patente und Software) noch den Firmenwert (z.B. Kundenstamm, Lieferantenbeziehung, Standort, Know-how der Mitarbeitenden) enthält, ist in einem zweiten Schritt zu überlegen, welche Aufwendungen erforderlich sind, um diese Werte zu rekonstruieren. Hierbei ist man auf Schätzungen angewiesen, für die es jedoch keine anerkannten Methoden gibt.
Durch Hinzurechnung der immateriellen Werte zum Teilreproduktionswert ergibt sich der Vollreproduktionswert.
Wird das Unternehmen nicht fortgeführt, gilt es zu ermitteln, welcher Wert bei der Auflösung des Unternehmens erzielt werden könnte. Dieser sogenannte Liquidationswert markiert die Wertuntergrenze für die Verkäuferin oder den Verkäufer. Bei dieser Variante der Substanzwertmethode werden die Vermögensgegenstände nicht mit den Wiederbeschaffungskosten, sondern mit den am Markt erzielbaren - teilweise deutlich niedrigeren – Einzelverkaufspreisen bewertet. Verpflichtungen, die mit der Aufgabe des Unternehmens entstehen (z.B. Kosten für Rückbau, Schlussbilanz, Aufbewahrungspflichten nach Liquidation), sind zu berücksichtigen.
Beispiel Einzelhandelsgeschäft
Einzelunternehmer Müller führt ein Einzelhandelsgeschäft, welches er altersbedingt an Frau Schulz veräußern will. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern und Zinsen (EBIT) betrug in den letzten Jahren im Schnitt 25.000 Euro. Im Angestelltenverhältnis würde Herr Müller ca. 30.000 Euro pro Jahr verdienen.
| aktueller Buchwert | Wiederbe-schaffungskosten | erzielbare Einzelverkaufpreise | |
| Ladeneinrichtung | 3.000 € | 4.500 € | 2.500 € |
| Kleintransporter | 9.000 € | 12.000 € | 10.000 € |
| Waren | 15.000 € | 17.000 € | 15.000 € |
| Forderungen | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € |
| übernommene Schulden | -16.000 € | -16.000 € | -16.000 € |
| Buchvermögen | 13.500 € | ||
| Teilreproduktionswert | 20.000 € | ||
| Liquidationswert | 14.000 € |
Das Ladengeschäft ist wenig profitabel, da Herr Müller im Angestelltenverhältnis mehr verdienen würde und auch künftig keine nennenswerten Gewinnsteigerungen zu erwarten sind. Obwohl ein Kundenstamm vorhanden ist, wird diesem wegen der geringen Rentabilität kein wirtschaftlicher Wert beigemessen. Da weder Firmenwert noch sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter vorliegen, ergibt sich der Unternehmenswert ausschließlich aus den materiellen Vermögenswerten. Die Wertuntergrenze bildet der Liquidationswert von 14.000 Euro, die Wertobergrenze der Substanzwert von 20.000 Euro. Beide Parteien einigen sich auf einen Kaufpreis von 17.000 Euro, der in der Mitte liegt und beiden gleichermaßen zugutekommt.
Der Vorteil des Substanzwertverfahrens liegt in seiner einfachen Anwendung, da keine Prognosen erforderlich sind. Nachteilig ist jedoch, dass immaterielle Werte wie Markenname oder Kundenstamm nur unzureichend erfasst werden und lediglich eine Einzel- statt einer Gesamtbewertung erfolgt. Vor allem die zentrale Größe der Bewertung, die künftige Profitabilität, bleibt unberücksichtigt. Daher spielt das Substanzwertverfahren betriebswirtschaftlich eine eher untergeordnete Rolle. Es eignet sich vor allem für Unternehmen mit hohem Anlagevermögen und geringen immateriellen Werten sowie für kleinere Betriebe mit schwacher Ertragskraft. Zudem dient der Substanzwert steuerlich als Mindestwert und ist relevant für die Besicherung von Bankdarlehen.
3.2. Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ist die in Deutschland üblichste und bei Rechtstreitigkeiten überwiegend anerkannte Bewertungsmethode. Es beruht auf der Annahme, dass potenzielle Erwerbende nur in ein Unternehmen investieren würden, dessen Rendite höher ist als die erwartete Rendite einer Anlagealternative am Kapitalmarkt. Entscheidend ist daher die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens. Der Gewinn muss eine angemessene Verzinsung bieten und ausreichen, um Zins- und Tilgungszahlungen sowie notwendige Investitionen zu decken. Auch für Banken ist dieser Aspekt wichtiger als die Unternehmenssubstanz, da nur ausreichend künftige Gewinne die Rückzahlung eines zur Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Darlehens sicherstellen. Die Kernfrage lautet daher: Wie hoch darf der Kaufpreis sein, damit der zukünftige Gewinn eine angemessene Verzinsung ermöglicht?
3.2.1 Klassisches Ertragswertverfahren
Ertragswertberechnungen orientieren sich in der Regel an den vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelten „Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1). Danach ergibt sich der Unternehmenswert aus der Abzinsung der künftig erzielbaren finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens erwirtschaftet werden. Die Prognose der Überschüsse basiert auf Vergangenheitswerten und umfasst eine Detailplanungsphase von drei bis fünf Jahren sowie eine anschließende Phase mit dauerhaft gleichbleibenden Erträgen („ewige Rente“). Die Abzinsung erfolgt mit einem Kapitalisierungszinssatz, der einen risikolosen Zinssatz, einen Risikozuschlag und persönliche Ertragsteuern berücksichtigt.
3.2.2. Ertragswertberechnung bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen
Bei kleinen und meist inhabergeführten Unternehmen sind wirtschaftliche Leistung und Zukunftsaussichten eng mit der Inhaberperson verknüpft. Häufig bestehen Überschneidungen zwischen betrieblicher und privater Sphäre, etwa durch nicht marktgerecht vergütete Mitarbeit von Familienangehörigen oder eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten aufgrund fehlenden Zugangs zum Kapitalmarkt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Unternehmen für den Inhaber oder die Inhaberin oft die einzige Finanzanlage ist. Zudem werden neben Gewinnzielen oft auch nicht-monetäre Ziele verfolgt, während Planungen häufig nur unzureichend dokumentiert sind. Diese Besonderheiten erschweren belastbare Prognosen und müssen in der Ertragswertberechnung berücksichtigt werden.
Zur Berechnung des Ertragswertes werden üblicherweise die Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre, das laufende Jahr sowie Planwerte der nächsten zwei Jahre herangezogen. Ausgangspunkt ist das operative Betriebsergebnis (Gewinn vor Zinsen und Ertragsteuern - EBIT), das um nicht betriebsbedingte Positionen – etwa außerordentliche Erträge oder Aufwendungen, kalkulatorische Mieten sowie nicht marktgerechte Vergütungen an Familienangehörige - bereinigt wird. Bei Personenunternehmen ist zudem ein marktübliches Geschäftsführungsgehalt anzusetzen, da der Unternehmerlohn dort nicht als Aufwand verbucht wird. Aus den bereinigten Ergebnissen wird anschließend ein durchschnittlicher nachhaltiger Ertrag ermittelt. Dieser wird mit einem Kapitalisierungszinssatz – bestehend aus risikolosem Basiszins und Risikoaufschlag - abgezinst. Der Ertragswert ergibt sich schließlich aus dem Quotienten von nachhaltigem Ertrag und Kapitalisierungszinssatz.
Tipp: Der Unternehmenswertrechner der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD), einer digitalen Plattform der Industrie‑ und Handelskammern, unterstützt bei der Ermittlung eines Unternehmenswertes für kleine und mittelgroße Unternehmen. Er basiert auf dem Ertragswertverfahren und wurde um persönliche Risikofaktoren ergänzt. -> UWD-Unternehmenswertrechner
3.2.3. Vereinfachtes Ertragswertverfahren für steuerliche Zwecke
Für steuerliche Zwecke, insbesondere im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. Bewertungsgesetz vorgesehen. Dabei wird der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit einem gesetzlich festgelegten Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Sowohl der nachhaltige Ertrag als auch der Kapitalisierungsfaktor sind normiert: Der Ertrag ergibt sich aus dem bereinigten Durchschnitt der letzten drei Jahre, der Kapitalisierungsfaktor beträgt 13,75.
Das Verfahren ist speziell für steuerliche Bewertungen konzipiert und eignet sich für außersteuerliche Zwecke nur sehr eingeschränkt. Es orientiert sich ausschließlich an Vergangenheitswerten und berücksichtigt absehbare Beeinträchtigungen der künftigen Ertragslage nicht. Zudem führt der festgeschriebene, vergleichsweise hohe Kapitalisierungsfaktor häufig zu Überbewertungen.
3.3. Multiplikatorverfahren
In der Praxis gibt es unterschiedliche Varianten des Multiplikatorverfahrens. Eine Variante stellt auf den Umsatz ab. Ein anderer Multiplikator bezieht sich, wie das Ertragswertverfahren, auf das operative Betriebsergebnis (EBIT). Bei beiden Varianten ist in einem ersten Schritt der nachhaltige zukünftige Umsatz bzw. Gewinn zu ermitteln. Kalkulatorische Kosten (insbesondere der kalkulatorische Unternehmerlohn) sind – wie beim Ertragswertverfahren dargestellt - bei der Ermittlung des nachhaltigen Gewinns gewinnmindernd zu berücksichtigen. In einem zweiten Schritt wird der nachhaltige Umsatz bzw. der nachhaltige bereinigte Gewinn mit einem Multiplikator der entsprechenden Branche multipliziert. Speziell für das KMU-Segment ermittelte EBIT-Faktoren veröffentlicht regelmäßig die Deutsche Unternehmensbörse (DUB) unter: https://www.dub.de/kmu-multiples/. Für verschiedene Branche sind Bandbreiten des EBIT-Multiplikators angegeben.
Beispiel
Die Müller GmbH ist in der Elektronikbranche tätig und einen EBIT von 74.700 Euro. Die Bandbreite des Gewinnmultiplikators (EBIT) für ein Unternehmen der Elektrotechnik liegt zwischen 4,1 und 7,1 (Quelle: DUB; Stand: Q4/25). Da die Müller GmbH eine geringe Inhaber- und Kundenabhängigkeit aufweist, wurde als Gewinnmultiplikator daher das obere Ende der Bandbreite 7,1 zu Grunde gelegt.
| Ermittlung des Unternehmenswertes | Euro |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 74.700 |
| x Gewinnmultiplikator von 7,1 | |
| = Unternehmenswert | 530.370 |
Vorteilhaft am Multiplikatorverfahren ist seine einfache Anwendung, da es die Komplexität der Unternehmensbewertung deutlich reduziert. Der Gewinnmultiplikator ist zudem aussagekräftiger als der Umsatzmultiplikator, da für die Erwerbenden die erzielbaren Gewinne entscheidender sind. Problematisch ist jedoch die Annahme, dass Risiko und Zukunftsaussichten vor allem von der Branchenzugehörigkeit abhängen, obwohl bei kleineren Unternehmen Faktoren wie der Standort oder die Inhaberabhängigkeit oft gewichtiger sind. Auch wenn das Multiplikatorverfahren nicht isoliert eingesetzt werden sollte, eignet es sich gut zur Plausibilitätskontrolle der Ertragswertmethode. Der so ermittelte Unternehmenswert kann zusätzlich als Argument in Kaufpreisverhandlungen herangezogen werden.
4. Expertinnen und Experten helfen
Hilfestellung bei der Ermittlung des Unternehmenswertes bieten spezialisierte Steuerberatende, Unternehmensberatende, Wirtschaftsprüfende oder Gutachterinnen und Gutachter. Ebenso können bei der Wertermittlung die von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Unternehmensbewertung zurate gezogen werden. Kontakte zu entsprechenden Fachleuten sind beispielweise über die Verzeichnisse der Deutschen Unternehmensbörse (www.dub.de/berater), der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de), der Wirtschaftsprüferkammer (https://www.wpk.de / Bereich Berufsregister / Suche nach Spezialkenntnissen) oder beim Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (www.bdu.de) zu finden. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertung sind im Sachverständigenverzeichnis der IHK gelistet (https://svv.ihk.de). Wichtig bei der Auswahl externer Beratender ist sowohl die Erfahrung in Unternehmensbewertungen als auch die Kenntnis über die Marktsituation von Unternehmen aus der jeweiligen Branche.
Die Beratungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Beratungsförderung des Bundes bezuschusst werden, wenn sie Teil einer umfassenderen Betriebsberatung sind. Informationen hierzu sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich unter: http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html.
5. Verhandlungen führen
Insbesondere wenn das Unternehmenswertgutachten als Verhandlungsgrundlage dient, ist die Akzeptanz der Methode von entscheidender Bedeutung. Es ist darauf zu achten, dass die Bewertung für Dritte nachvollziehbar ist. Je größer das Unternehmen ist, desto eher wird nur ein überschussorientiertes Bewertungsverfahren akzeptiert. Wie bei jeder Verhandlung entscheiden auch in der Unternehmensnachfolge Angebot und Nachfrage über den Preis. Im konkreten Einzelfall kommt es überdies noch auf das Verhandlungsgeschick der Parteien an. Zu beachten ist zudem, dass im Falle einer Finanzierung der Kaufpreis auch von der Bank als realistisch und damit finanzierbar eingeschätzt werden muss.
6. UWD-Unternehmenswertrechner
Der Unternehmenswertrechner unterstützt bei der Ermittlung eines Unternehmenswertes für kleine und mittelgroße Unternehmen. Er basiert auf dem Ertragswertverfahren und wird um persönliche Risikofaktoren ergänzt. Bitte beachten: Der Rechner gibt nur eine erste grobe Einschätzung. Er ersetzt keine individuelle Unternehmensbewertung von Expertinnen und Experten. -> UWD-Unternehmenswertrechner
Stand: 31.03.2026
