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Firmenrechtliche Voranfrage für die Handelsregistereintragung

Nur Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, dürfen eine Firma führen. Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Bei der Wahl des Firmennamens sind bestimmte firmenrechtliche Regelungen zu beachten.
  • Er muss eine gewisse Individualität (Kennzeichnungskraft) aufweisen,
  • Er darf keine falschen Vorstellungen (Irreführung) hervorrufen,
  • Er muss sich deutlich von allen an demselben Ort bestehenden Firmen unterscheiden (Unterscheidbarkeit).
Wir empfehlen daher, die Zulässigkeit einer Firma möglichst frühzeitig schon im Vorfeld des Notartermins von der örtlich zuständigen IHK prüfen zu lassen.

Wenn Sie beabsichtigen, für ein Unternehmen im Bereich der IHK Hannover eine Firma in das Handelsregister eintragen zu lassen bietet die IHK gerne den Service einer kostenlosen firmenrechtlichen Prüfung der gewünschten Firmierung an. Im Falle der firmenrechtlichen Unbedenklichkeit erhalten Sie eine schriftliche firmenrechtliche Vorab-Stellungnahme, die über den beurkundenden Notar an das Registergericht weitergeleitet werden kann.

Mit dieser Abstimmung schon im Vorfeld des Notartermins sind häufig die Weichen für eine problemlose Handelsregistereintragung gestellt, da sie helfen kann, schon im Voraus ein Hindernis für die Eintragung im Handelsregister aus dem Weg zu räumen. Zudem kann die Vorab-Stellungnahme helfen, eine Zurückweisung Ihres Eintragungsantrags durch das Handelsregistergericht wegen firmenrechtlicher Eintragshindernisse zu vermeiden. Denn die Registergerichte holen in Zweifelsfällen ein Gutachten der IHK ein.
Bitte senden Sie uns hierzu das ausgefüllte Online-Formular zu. Wir werden die Anfrage dann prüfen und uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir weisen darauf hin, dass das Formular nur Unternehmen vorbehalten ist, die eine Firma im Handelsregister eintragen lassen möchten. Es kann nicht für die Überprüfung von Geschäftsbezeichnungen für Einzelunternehmen (sog. Kleingewerbetreibenden) oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) verwendet werden.

Bitte beachten Sie zudem, dass marken- und wettbewerbsrechtliche Aspekte von der IHK nicht geprüft werden.