Verkehrsgewerbe

Informationen für Schulungsveranstalter im Gefahrgutbereich

Veranstalter von Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten müssen sich an einige Richtlinien halten.

Änderung des Statuts für die Gefahrgutfahrerschulung

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Hannover hat am 7. Mai 2018 folgendes Statut beschlossen (veröffentlicht in der Niedersächsischen Wirtschaft Nr. 6/2018 S. 58 bis S. 60). Das Statut  können Sie als PDF-Dokumente herunterladen.

ADR 2023 - Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung

Schulungsanbieter, die von der IHK Hannover zugelassen wurden, sind verpflichtet, die Kurspläne für die Gefahrgutfahrerschulung den Änderungen entsprechend zu modifizieren. Nur nach erfolgter Modifikation der Kurspläne durch den Schulungsanbieter sowie nach Vorlage und Genehmigung dieser durch die IHK Hannover, dürfen Gefahrgutfahrerschulungen ab dem 1. Januar 2023 durchgeführt werden.
Alle Kurspläne (Basiskurs, Auffrischung, Klasse 1, Klasse 7, Aufbaukurs Tank), die ab dem 1. Januar 2023 bindend einzuhalten sind, sind nachfolgend als PDF-Dateien eingestellt. Für jeden Kursplan finden Sie zwei Fassungen. In der konsolidierten Fassung sind alle Neuerungen eingearbeitet. In der jeweiligen nicht konsolidierten Fassung lassen sich die Änderungen anhand der roten Schrift nachvollziehen.
Die Kurspläne wurden als Verwaltungsvorschrift bekannt gegeben:

Anmeldung für die Gefahrgutfahrerschulung

Spätestens 14 Tage vor dem Beginn einer Gefahrgutfahrerschulung muss der IHK Hannover die Lehrgangsanmeldung vom Schulungsveranstalter vollständig ausgefüllt vorliegen.

Anmeldung eines Lehrgangs für Gefahrgutbeauftragte

Rechtzeitig vor Beginn eines Gefahrgutbeauftragtenlehrgangs ist der IHK Hannover eine vom Veranstalter vollständig ausgefüllte Lehrgangsanmeldung zuzusenden.

Bestätigung der Teilnahme an einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Der Veranstalter hat seinen Schulungen mindestens folgende Zeitansätze zugrunde zu legen:
  •  22 Stunden und 30 Minuten für den ersten Verkehrsträger (30 Unterrichtseinheiten (UE)),
  •    7 Stunden und 30 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger (10 UE)
Eine UE beträgt 45 Minuten. Schulungen dürfen nicht mehr als 7 Stunden und 30 Minuten (10 UE) pro Tag umfassen. Nach längstens 3 UE ist eine Pause einzulegen.
Der Unterricht darf grundsätzlich in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr stattfinden. Die Durchführung von Schulungen an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig.
Stand: 23.08.2023