Handel
Handlungshilfe von Land und IHKs zu verkaufsoffenen Sonntagen
Das Land Niedersachsen hat eine Handlungshilfe „Verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen erfolgreich durchführen – ein Praxischeck“ veröffentlicht, die den antragstellenden Gewerbetreibenden und lokalen Standortgemeinschaften (Werbegemeinschaften, Handels- und Gewerbevereine, Stadtmarketing- und Citymanagement-Organisationen und -Einrichtungen) sowie den Genehmigungsbehörden der Kommunen mehr Planungs- und Rechtssicherheit bei Planung, Beantragung, Genehmigung und Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen geben soll. Gemeinsam mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, dem Sozialministerium und den anderen sechs niedersächsischen Industrie- und Handelskammern hat die IHK Hannover in den vergangenen zwei Jahren an dieser Handlungshilfe gearbeitet.
Gerade in den vergangenen Jahren mussten vielerorts geplante Sonntagsöffnungen – auch in der IHK-Region Hannover - kurzfristig abgesagt werden, nachdem sie juristisch angefochten worden waren. Die neue Handlungshilfe, die sehr ausführlich darstellt, unter welchen Bedingungen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen, kann dazu beitragen, dieses Risiko zu reduzieren und die Verfahren transparenter zu gestalten.
Die Themen im Überblick:
- Einleitung
- Bedeutung als Marketinginstrument
- Antragsprozedere
- Maximale Anzahl verkaufsoffener Sonntage pro Jahr
- Öffnungszeiten und unzulässige Tage
- Antragstellung
- Anhörung Beteiligter und Möglichkeit zur Jahresplanung
- Antragsinhalte
- Anlassgebender Sachgrund
- Innovative Veranstaltungen
- Keine wirtschaftliche Begründung
- Erwartete Besucherströme
- Räumlicher Bezug zur Veranstaltung
- Einzelne Verkaufsstellen und der „herausragende Anlass“
Stand: 19.03.2026
