Weiterbildung
Ersatzausfertigung von Prüfungszeugnissen (Fortbildungsprüfungen)
Personen, die ihre Fortbildungsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Hannover abgelegt haben und deren Prüfungszeugnis nicht mehr vorliegt, können eine Ersatzausfertigung beantragen.
Bitte beachten Sie:
Die Aufbewahrungsfrist für Niederschriften beträgt 15 Jahre. Sofern Ihre Prüfung länger zurück liegt, erfragen Sie bitte vorher, ob uns Ihre Daten noch vorliegen. Ältere Zeugnisdaten sind in der Regel vorhanden, allerdings können wir keine Garantie dafür übernehmen.
Die Aufbewahrungsfrist für Niederschriften beträgt 15 Jahre. Sofern Ihre Prüfung länger zurück liegt, erfragen Sie bitte vorher, ob uns Ihre Daten noch vorliegen. Ältere Zeugnisdaten sind in der Regel vorhanden, allerdings können wir keine Garantie dafür übernehmen.
Im Falle der Ausbilderprüfung prüfen Sie bitte, ob die Prüfung vor der IHK Hannover oder einer anderen zuständigen Stelle abgelegt wurde und ob es sich nicht womöglich um eine Bescheinigung über eine Befreiung oder Gleichstellung handelt.
Bitte beantragen Sie das Ersatzzeugnis mit dem bereitgestellten Formblatt und senden es per E-Mail oder Post an den jeweiligen Sachbearbeiter.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Ersatzausfertigung beträgt zurzeit 34,00 Euro, zuzüglich 1,80 Euro Versandkosten (Stand: 01.02.2026). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung gemäß geltendem Gebührentarif.
Bitte nutzen Sie das folgende Formular: Ersatzausfertigung von Prüfungszeugnissen (Fortbildungsprüfung) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 111 KB)
Stand: 15.05.2026
