Gewerberecht

Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“

Die Sachkunde kann über einschlägige Aus- und Fortbildungen im Bank-, Finanz- oder Versicherungsbereich, teilweise mit zusätzlich nachzuweisender Berufserfahrung, belegt werden. Die Liste der Berufsqualifikationen, die als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden, sind in § 4 ImmVermV und in § 20 ImmVermV geregelt. Sofern die Sachkunde nicht durch Abschlusszeugnisse oder umfangreiche Erfahrungen belegt werden kann, ist eine Sachkundeprüfung abzulegen.
Die Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittller und den unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirkenden Angestellten umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.  Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Sachgebiete „fachliche Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und –beratung“ sowie „Finanzierung und Kreditprodukte“. Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils eine Person geprüft. Die Fallvorgaben und den Protokollbogen für die praktische Prüfung stellt der DIHK zur Verfügung. Eine Befreiung von dem praktischen Teil der Prüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Durchführung und die Inhalte der Sachkundeprüfung sind in den §§ 1-3 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. Der schriftliche Prüfungsteil ist an den 8 bundeseinheitlich Prüfungsterminen identisch und die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Sachkundeprüfung:
Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine; die IHK Hannover bietet davon fünf an. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel als Tablet-Prüfung durchgeführt. Der praktische Prüfungsteil findet am folgenden Tag statt! Die Fallvorgaben und der Bewertungsbogen für die praktische Prüfung sowie eine  Karte der in Deutschland prüfenden IHKn sind auf der Website des DIHK zu finden! 
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Hannover erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Einladung gehen Ihnen mit gesonderter Post zu. 
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten.
Bei einer Abmeldung nach Erhalt der Einladung und des Gebührenbescheids vor Prüfungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 145 € erhoben. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks, andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Online-Anmeldung zur Prüfung

Wenn nur der schriftliche Teil absolviert werden soll (Befreiung praktische Prüfung) bitte nur schriftlich auswählen!!! 
Bitte beachten Sie, dass auf es auf unserem Gelände keine Parkmöglichkeiten gibt! Wir empfehlen, die öffentlichen (kostenfreien) Parkplätze entlang des Bischofsholer Damms oder den öffentlichen Parkplatz am Krankenhaus Auf der Bult (Janusz-Korczak-Allee 16) zu nutzen.
Stand: 25.01.2024