Gewerberecht

Anmeldung zur Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK/Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“

Allgemein

Seit dem 21. März 2016 erfasst die neue Erlaubnispflicht der Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i GewO) die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen und die Beratung zu solchen Verträgen.

Sachkunde auch bei mitwirkenden Angestellten und Personen in leitender Funktion

Das Gesetz sieht zudem vor, dass der Vermittler Personen, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, oder in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind, nur dann beschäftigen darf, wenn deren Sachkunde und die Zuverlässigkeit geprüft wurde.

Sachkundeprüfung

Es gibt 8 bundeseinheitliche Prüfungstermine; die IHK Hannover bietet davon fünf an. Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel als Tablet-Prüfung durchgeführt, die Prüfungszeit für die praktische Prüfung am Folgetag erfahren Sie nach der schriftlichen Prüfung.

Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?

Die Anmeldung muss online vorgenommen werden. Ca. 3 Wochen vor Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung und eine Rechnung per E-Mail.
Bei den Teilprüfungen (nur der schriftliche Prüfungsteil) ist zu beachten, dass die entsprechenden Nachweise für die Anerkennung des praktischen Prüfungsteils bei Anmeldung mit hochgeladen werden müssen. Dies erfolgt bei der Online-Anmeldung durch Hochladen der entsprechenden Nachweise. Wir behalten uns vor, die Originale der Nachweise vorlegen zu lassen.

Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks, andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab?

Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten.
Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird nach der Anmeldefrist von 20 Tagen vor Prüfungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 185 € erhoben. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.

Befreiung vom praktischen Teil

Keine praktische Prüfung ist abzulegen, wenn der Teilnehmer:
  • eine Erlaubnis nach § 34d, § 34e, § 34f oder 34h der Gewerbeordnung hat.
  • Eine erfolgreich abgelegte Prüfung „Versicherungsfachmann/-frau BWV oder IHK“ eine erfolgreich abgelegte Prüfung „Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“
Stand: 04.05.2026