Gewerberecht
Anmeldung zur Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK"
- Was ist Ziel der Prüfung?
- Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
- Nicht jeder muss dafür eine Sachkundeprüfung ablegen:
- Für welche Finanzanlagen gilt die Erlaubnis?
- Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
- Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
- Wie wird die Sachkundeprüfung bewertet?
- Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?
- Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab?
- Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
- Was kostet die Sachkundeprüfung?
- Parkplätze IHK Hannover
Was ist Ziel der Prüfung?
Die Sachkundeprüfung nach § 34f GewO soll den Nachweis erbringen, dass der Prüfungsteilnehmer über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, die zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendig sind.
Wer benötigt einen Sachkundenachweis?
Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen im Anwendungsbereich des § 34f Abs. 1 GewO vermitteln oder hierzu beraten möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Neben der Sachkunde gehören insbesondere Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung zu den Erlaubnisvoraussetzungen. Für bestimmte bereits zugelassene Unternehmen und vertraglich gebundene Vermittler gelten Ausnahmen nach § 34f Abs. 3 GewO.
Auch Beschäftigte, die direkt bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, müssen über den erforderlichen Sachkundenachweis verfügen. Der Gewerbetreibende muss außerdem ihre Zuverlässigkeit prüfen (§ 34f Abs. 4 GewO).
Nicht jeder muss dafür eine Sachkundeprüfung ablegen:
Bestimmte Berufsqualifikationen sind der Prüfung gleichgestellt. Dazu zählen beispielsweise erfolgreiche Abschlüsse als Bank- oder Sparkassenkaufmann beziehungsweise Bank- oder Sparkassenkauffrau. Bei anderen Qualifikationen kann zusätzlich einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 4 FinVermV.
Für welche Finanzanlagen gilt die Erlaubnis?
§ 34f Abs. 1 GewO unterscheidet drei Kategorien:
- Offene Investmentvermögen: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Geschlossene Investmentvermögen: Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.
- Vermögensanlagen: Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz, beispielsweise bestimmte Unternehmensbeteiligungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen.
Die Erlaubnis kann auf einzelne Kategorien beschränkt werden. Sie gilt nur im Rahmen der in § 34f Abs. 1 GewO genannten aufsichtsrechtlichen Bereichsausnahmen und ist keine allgemeine Erlaubnis zur Beratung über oder Vermittlung von Finanzinstrumenten.
Der schriftliche Prüfungsteil wird in den Kategorien abgelegt, für die eine Erlaubnis beantragt werden soll.
Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?
Die Sachkundeprüfung besteht grundsätzlich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Für die Teilnahme am praktischen Teil müssen Sie zuvor den schriftlichen Teil bestanden haben (§ 3 Abs. 1 FinVermV). In bestimmten Fällen entfällt der praktische Teil.
Nach § 9 der Prüfungsordnung der IHK Hannover gilt:
- Die Prüfungssprache ist Deutsch.
- Der schriftliche Teil dauert bei einer Prüfung aller drei Kategorien insgesamt 165 Minuten.
- Der praktische Teil dauert in der Regel 20 Minuten.
- Zusätzlich erhalten Sie für den praktischen Teil 20 Minuten Vorbereitungszeit.
Die Prüfung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Zum Bestehen der Sachkundeprüfung müssen sowohl der schriftliche als auch der praktische Prüfungsteil erfolgreich abgelegt werden.
Zum praktischen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat.
Nicht bestandene Prüfungsteile können beliebig oft wiederholt werden.
Grundsätzlich werden zwei Prüfungsarten unterschieden:
- Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
- Teilprüfung (ausschließlich schriftlicher Prüfungsteil bei Vorliegen eines Befreiungstatbestandes)
Der schriftliche Prüfungsteil
Anhand praxisbezogener Aufgaben weisen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach, dass sie die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben haben und diese in der Praxis anwenden können.
Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind insbesondere Kenntnisse über:
- offene Investmentvermögen,
- geschlossene Investmentvermögen sowie
- Vermögensanlagen.
Besonderheit bei Vermögensanlagen
Wer eine Erlaubnis für die Vermittlung von Vermögensanlagen beantragt, muss zusätzlich Kenntnisse im Bereich der geschlossenen Investmentvermögen nachweisen. Die schriftliche Prüfung umfasst daher in diesem Fall sowohl die Kategorie „Vermögensanlagen“ als auch die Kategorie „geschlossene Investmentvermögen“.
Der praktische Prüfungsteil
Im praktischen Prüfungsteil wird ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchgeführt.
Die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer weist dabei nach, dass sie bzw. er in der Lage ist,
- Kunden bedarfsgerecht zu beraten,
- Kundenprofile zu erstellen,
- den Anlagebedarf zu ermitteln,
- geeignete Finanzanlagen auszuwählen und
- die empfohlenen Produkte verständlich und kundenorientiert zu erläutern.
Befreiung vom praktischen Prüfungsteil
Nach § 3 Abs. 5 FinVermV entfällt der praktische Teil in folgenden Fällen:
- Prüfung ausschließlich für offene Investmentvermögen: Sie besitzen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 oder Abs. 2 GewO, einen Sachkundenachweis nach § 34d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 GewO oder einen nach § 27 VersVermV gleichgestellten Abschluss. Diese Befreiung gilt nur bei einer auf offene Investmentvermögen beschränkten Sachkundeprüfung.
- Folgeprüfung: Sie legen eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34f oder § 34h GewO auf einzelne Kategorien beschränkten Erlaubnis ab.
- Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittlung: Sie besitzen einen Sachkundenachweis nach § 34i Abs. 2 Nr. 4 GewO.
Geben Sie die Befreiung bereits bei der Anmeldung an und reichen Sie geeignete Nachweise ein
Wie wird die Sachkundeprüfung bewertet?
Die Prüfungsleistungen werden mit Punkten bewertet. Das Ergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden
Schriftlicher Teil: Sie müssen in jedem geprüften Bereich mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen. Nach der Prüfungsordnung der IHK Hannover betrifft dies den Bereich Beratung und Vermittlung sowie die jeweils geprüften Produktkategorien.
Praktischer Teil: Sie müssen mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielen.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn Sie beide Teile bestanden haben. Entfällt der praktische Teil nach § 3 Abs. 5 FinVermV, genügt das Bestehen des schriftlichen Teils.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bescheinigung. Darin wird angegeben, welche Produktbereiche der schriftliche Prüfungsteil umfasst hat (§ 3 Abs. 8 FinVermV).
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Für den praktischen Teil gilt eine Zweijahresfrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Teils zum praktischen Teil anmelden und diesen innerhalb dieser Frist ablegen. Innerhalb dieser zwei Jahre kann der praktische Teil beliebig oft wiederholt werden.
Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?
Die Anmeldung muss online vorgenommen werden. Ca. 3 Wochen vor Prüfungstermin erhalten Sie eine Einladung und eine Rechnung per E-Mail.
Bei den Teilprüfungen (nur der schriftliche Prüfungsteil) ist zu beachten, dass die entsprechenden Nachweise für die Anerkennung des praktischen Prüfungsteils bei Anmeldung mit hochgeladen werden müssen. Dies erfolgt bei der Online-Anmeldung durch Hochladen der entsprechenden Nachweise. Wir behalten uns vor, die Originale der Nachweise vorlegen zu lassen.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Ihre E-Mail-Adresse ist zur Bestätigung der Anmeldung notwendig. Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Bestätigungslink.
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden verbindlich durch Anklicken des Bestätigungslinks, andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
Wie melde ich mich von der Sachkundeprüfung ab?
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten.
Bei einer Abmeldung von der Prüfung wird nach der Anmeldefrist von 20 Tagen vor Prüfungsbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 185 € erhoben. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z.B. Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.
Welche Möglichkeiten der Prüfungsvorbereitung gibt es?
Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich freigestellt. Sie kann durch Schulungsmaßnahmen, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden, aber auch durch selbstständiges Lernen erfolgen.
Die Lerninhalte der Sachkundeprüfung sind in einem Rahmenstoffplan zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem“ dienen, um ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und in beiden Prüfungsteilen beherrscht werden müssen.
Drei Kategorien der Prüfungsrelevanz wurden zur besseren Orientierung aller Beteiligten eingeführt. So steht
- G – für Grundlagen, die zum Verstehen und zur Beantwortung der prüfungsrelevanten Inhalte zielführend sind
- P – für im praktischen Prüfungsteil relevante Inhalte
- S – für im schriftlichen Prüfungsteil relevante Inhalte
Durch die Zuordnung der Lerninhalte zu unterschiedlichen Taxonomiestufen, die im Rahmenstoffplan genau erläutert werden, wird außerdem erkennbar, ob erlerntes Wissen lediglich reproduziert oder zur Findung von Lösungen herangezogen werden muss.
Wir verfügen über ein begrenztes Kontingent an Laptop-Prüfungsplätzen. Sollte dieses Kontingent zu einem früheren Zeitpunkt bereits erschöpft sein, schließt das Anmeldeportal ggf. schon vor dem genannten Datum.
Was kostet die Sachkundeprüfung?
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind im Gebührentarif der IHK Hannover unter B 1.5 festgelegt.
Parkplätze IHK Hannover
Bitte beachten Sie, dass auf es auf unserem Gelände keine Parkmöglichkeiten gibt! Wir empfehlen, die öffentlichen (kostenfreien) Parkplätze entlang des Bischofsholer Damm oder den öffentlichen Parkplatz am Krankenhaus Auf der Bult (Janusz-Korczak-Allee 16) zu nutzen.
Stand: 19.10.2026
