Fachkräfte

Einstiegsqualifizierung - Chance für den Berufsstart

Einstiegsqualifizierungen (EQ) bieten Unternehmen die Möglichkeit, junge Menschen, die am 30. September noch unvermittelt sind, über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten kennen zu lernen und an eine Ausbildung heranzuführen.
Arbeitgeber können Plätze für Einstiegsqualifizierungen mit einem Meldebogen der IHK mitteilen. IHK und Agentur für Arbeit führen ab dem Oktober eines jeden Jahres Gespräche mit Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz durch und bieten diesen Einstiegsqualifizierungen an. Die Jugendlichen bewerben sich daraufhin bei den Betrieben.
Was haben die Betriebe zu erwarten?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber einen Zuschuss zur Vergütung der EQ in einer Höhe von 262 Euro/Monat. Die Betriebe tragen die Sach- und Personalkosten der EQ. Zusätzlich zahlt die Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil, in Höhe von 131 Euro/Monat zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Anteil ist unabhängig von der tatsächlich an den Arbeitgeber gezahlten Förderung. Die Leistungen werden monatlich nachträglich gezahlt, dies gilt auch für die Zeit des Berufsschulunterrichts. Eine Förderung der EQ, die vor dem 1. Oktober beginnt, ist ausgeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um Jugendliche,
  • die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder
  • die lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind oder
  • die in früheren Jahren die Schule verlassen haben (Altbewerber). Ein Beginn ist hier nach Prüfung des Einzelfalls bereits ab dem 1. August möglich. 
Was müssen die Betriebe tun?
Der Betrieb schließt mit dem Jugendlichen (bei nicht volljährigen Jugendlichen mit den Erziehungsberechtigten) einen EQ-Vertrag. Ein Exemplar des Vertrages ist an die zuständige IHK (Kammer) zu schicken. Die IHK informiert die Agentur für Arbeit über das Vorliegen des Vertrages. Der Betrieb muss einen Antrag auf Förderung vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk stellen, wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Die Bewilligung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Bei Fragen zum Förderantrag kann bundesweit der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit unter der Servicerufnummer (0800 – 4 5555 20) gebührenfrei angerufen werden. 
Während der EQ besteht Versicherungspflicht (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie gesetzliche Unfallversicherung). Der Arbeitgeber muss innerhalb von drei Monaten eine Bestätigung der Krankenkasse über die erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung und die Versicherungsnummer bei der Agentur für Arbeit bzw. JobCenter vorlegen. Der Zuschuss zur Vergütung wird nur geleistet, wenn diese Auflage erfüllt ist. Der Arbeitgeber bescheinigt am Ende der EQ, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten der EQ vermittelt wurden und bewertet die Leistungen in einem betrieblichen Zeugnis. Der Arbeitgeber oder der EQ-Teilnehmer muss das Zertifikat über die erfolgreiche Durchführung der EQ bei der zuständigen IHK beantragen und dazu das betriebliche Zeugnis vorlegen. Eine Vorlage des betrieblichen Zeugnisses ist in den einzelnen EQ-Beschreibungen hinterlegt (Seite4 der PDF-Datei). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jede Änderung, die sich auf die Zahlung des Zuschusses auswirkt, der zuständigen Agentur für Arbeit unverzüglich mitzuteilen. 
Was müssen die Betriebe beachten?
Die Förderung wird für die vereinbarte Dauer von mindestens sechs bis längstens zwölf Monaten bewilligt. Die Förderdauer darf für denselben Jugendlichen insgesamt 12 Monate nicht überschreiten. Wurde bereits eine EQ in einem anderen Betrieb durchgeführt, wird die Förderzeit um die entsprechende Dauer reduziert. Die Förderung endet im Regelfall spätestens am Ende des Monats, der dem Beginn des Ausbildungsjahres vorangeht (Anschlussfähigkeit gewährleisten). Es erfolgt keine Förderung, wenn der Jugendliche bereits im Betrieb (oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens) eine EQ durchlaufen hat oder wenn er dort in den letzten drei Jahren vor Beginn der EQ versicherungspflichtig beschäftigt war. Eine Förderung der EQ eines Jugendlichen im Betrieb von Ehegatten, Lebenspartnern oder Eltern ist ausgeschlossen. Eine EQ, die wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeitform von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird, kann ebenfalls gefördert werden. Die Förderung von Ausbildungssuchenden, die älter als 25 Jahre sind oder das (Fach-)Abitur besitzen, ist nur im begründeten Einzelfall möglich. Wenn ein Arbeitgeber selbst einen EQ-Bewerber findet, der der Agentur für Arbeit noch nicht bekannt ist, muss er den EQ-Bewerber auffordern, sich bei der Agentur zu melden, um das Vorliegen der Fördervoraussetzungen prüfen zu lassen. Setzt sich die EQ aus Bausteinen der Berufsausbildungsvorbereitung zusammen, so gelten die BBiG-Vorschriften (§§ 68-70) über die Berufsausbildungsvorbereitung auch im Rahmen der EQ. Das bedeutet z.B., dass eine sozialpädagogische Betreuung gefördert werden kann. Leistungen nach dem EQ-Programm werden nicht erbracht, soweit der Betrieb für diese Jugendlichen vergleichbare Leistungen aus öffentlichen Mitteln, insbesondere nach Programmen des Bundes, der Länder und der Kommunen erhält.
Zu den jeweiligen Einstiegsqualifizierungen gibt es Übersichten der Tätigkeitsbereiche und Zeugnisvordrucke zum Download. Bitte drucken Sie sich ein Exemplar aus und senden uns einen ausgefüllten Zeugnisvordruck nach dem Ende der Einstiegsqualifizierung ohne erneute Aufforderung zu.
Top 35 der Einstiegsqualifizierungen in der IHK Region Hannover:
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Übersicht aller Einstiegsqualifizierungen mit Zuordnung der Ausbildungsberufe

EQs in der Corona-Krise
Merkblätter, Musterverträge und mehr: weitere Downloads rund um die Einstiegsqualifizierung finden Sie hier:


Stand: 23.11.2023