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Nr. 5195268
Fachkräfte
Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
Eine Vielzahl von Menschen haben einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss. Diese ausländischen Qualifikationen können in Deutschland zur besseren Einschätzung hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen bewertet und in bestimmten Fällen anerkannt werden. Für die Bewertung bzw. Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse sind in Deutschland verschiedene Institutionen zuständig.
Um Sie bei dem Prozess der Bewertung bzw. Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses zu unterstützen, hat die IHK Hannover im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ eine Erstanlaufstelle für Menschen mit ausländischen Qualifikationen eingerichtet. Dort können sich alle Ratsuchenden mit ausländischen Berufs- oder Hochschulabschlüssen Informationen einholen, unabhängig von der Fachrichtung ihres Abschlusses (also auch Berufe die nicht zur IHK gehören). Die Berater*innen der Erstanlaufstelle übernehmen eine Lotsenfunktion im Anerkennungsverfahren:
Klärung der Möglichkeiten Ihren Abschluss aus dem Ausland in Deutschland bewerten bzw. anerkennen zu lassen
Verweis an die zuständige Stelle, die die Bewertung bzw. Anerkennung Ihrer Qualifikationen durchführt
Begleitung während des gesamten Anerkennungs- bzw. Bewertungsverfahrens und Beantwortung auftretender Fragen
Information über Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachförderung
Beratung über Anpassungsqualifizierungen und Ausgleichsmaßnahmen, die zu einer Gleichwertigkeit des jeweiligen Abschlusses führen können
Die Beratung ist freiwillig, vertraulich und kostenlos.
Anmeldung
Für einen persönlichen Beratungstermin, können Sie und telefonisch erreichen. Fragen Sie auch nach unseren Sprechtagen in Hameln, Hildesheim, Bruchhausen-Vilsen, Stadthagen, Nienburg, Holzminden, Göttingen und Braunschweig.
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr. Wir sind auch während der
Corona-Pandemie weiterhin telefonisch und per Email erreichbar.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie ihn frühzeitig abzusagen. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass die Beratung nicht stattfinden kann, wenn Sie mehr als 20 min verspätet sind.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Personalausweis oder Reisepass
Bundesvertriebenenausweis (nur bei Spätaussiedlern*innen)
Falls sich Ihr Name geändert hat: Namensänderungs- bzw. Heiratsurkunde
Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch
Sämtliche Zeugnisse und Bildungsabschlüsse als Originale in der Landessprache
Fächer- und Notenübersichten (bzw. Transkript oder Diploma Supplement der Ausbildung bzw. des Studiums)
Arbeitsbuch bzw. Arbeitszeugnisse
Deutsche Übersetzungen Ihrer Unterlagen, falls diese nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen
Ergebnis eines schon durchgeführten Anerkennungsverfahrens (sofern vorhanden)
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert und durch das Land Niedersachsen kofinanziert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).