Ausbildung

Zeugnisse für Auszubildende

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden neben dem IHK-Prüfungszeugnis auf Papier ein digitales IHK-Prüfungszeugnis. Darüber hinaus bekommen sie ein Berufsschulzeugnis und ein Zeugnis des ausbildenden Unternehmens. Die Details:
Das Prüfungszeugnis der IHK über das Bestehen der Abschlussprüfung enthält insbesondere das Gesamtergebnis der Prüfung und die Ergebnisse von einzelnen Prüfungsleistungen. Bei nichtbestandener Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer einen schriftlichen Bescheid.

Seit Januar 2026 stellt die IHK Hannover für Ausbildungsprüfungen neben dem klassischen Papierzeugnis auch ein digitales Prüfungszeugnis zur Verfügung. Dieses digitale Abbild des Zeugnisses hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie die gedruckte Version. Es kann einfach heruntergeladen, gespeichert und bei Bewerbungen oder Weiterbildungen genutzt werden.

Das Zeugnis der Berufsschule gibt Auskunft über die Leistungen im Berufsschulunterricht.

Das Zeugnis des ausbildenden Unternehmens. Auf die Erteilung dieses Zeugnisses besteht ein Rechtsanspruch. Je nach Wunsch des Auszubildenden kann das Zeugnis ein einfaches oder ein qualifiziertes sein. Ein einfaches Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung (Beruf) sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. Der Auszubildende kann aber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, in das zusätzlich Angaben zur Führung und Leistung sowie besonderer fachlicher Fähigkeiten aufgenommen werden.

Es ist Sache des Arbeitgebers, das Zeugnis im Einzelnen zu formulieren. Grundsätzlich ist er frei bei seiner Entscheidung, welche Leistungen und Eigenschaften seines Auszubildenden er hervorheben will. Allerdings muss die Beurteilung dem Grundsatz der Wahrheit entsprechen und das Wohlwollen des Arbeitgebers widerspiegeln. Da ein Zeugnis einerseits dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen soll, andererseits einen neuen Arbeitgeber über die Qualitäten des Bewerbers informieren soll, müssen alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten sein, die für die Gesamtbeurteilung des Auszubildenden von Bedeutung sind. Einmalige Vorfälle oder Umstände, die für den Auszubildenden nicht charakteristisch sind, gehören dagegen nicht in das Zeugnis.
Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Stand: 03.06.2026