Ausbildung
Wichtige Dokumente für das Auslandspraktikum während der Ausbildung
- Zusatzvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB)
Das Dokument ist der IHK zu zuschicken, da es ein Zusatz zum Ausbildungsvertrag der Auszubildenden darstellt. Die Bescheinigung wird dem Ausbildungsvertrag angehängt.
- Freistellung der Berufsschule (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB)
Die Berufsschule ist Partner des dualen Ausbildungssystems und kann über das Stattfinden des Auslandspraktikums entscheiden. Der verpasste Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuholen. Die Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn kein Berufsschultag verpasst wird.
- Lernvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 133 KB)
Verbringen Auszubildende mehr als acht Wochen im Ausland, muss eine zusätzliche Lernvereinbarung bei der Kammer eingereicht werden. Sie sollte in Absprache mit dem entsendenden und aufnehmenden Betrieb ausgefüllt werden. Dabei müssen die Praktikumsinhalte mit dem Ausbildungsrahmenplan des Ausbildungsberufes vereinbar sein.
Hilfe beim Ausfüllen und Formulieren erhält man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Informationen im Feld „Fachwissen, Fähigkeiten und Kompetenzen“ sollten detailliert genannt werden. Sie bilden die Grundlage für die Ausformulierung des Europass Mobilität.
- Europass Mobilität
Der europaweit standardisierte Europass Mobilität zertifiziert den Auslandsaufenthalt. Er wird den Auszubildenden nach dem Auslandspraktikum ausgestellt.
- Mitteilung an die Berufsgenossenschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
Um mögliche Unfälle im Ausland schnellstmöglich abrechnen zu können, kann auch die Berufsgenossenschaft im Vorfeld über dieses Schreiben in Kenntnis gesetzt werden.
- Fördertabellen für Auslandspraktika
Mit Hilfe der Tabelle kann eingeschätzt werden in welcher Höhe das Erasmus-Stipendium ausfallen wird. Aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, gibt es für die einzelnen Länder unterschiedlich hohe Fördergelder. Zusätzlich zur Tagespauschale erhalten Auszubildende eine einmalige Reisepauschale. Die Unterstützung zur sprachlichen Vorbereitung kommt nur zum Tragen, wenn Auszubildende eine Fremdsprache für das Praktikum benötigen, die nicht im europäischen Ausland gesprochen wird. Für alle EU-Sprachen stehen Sprachkurse im OLS-Portal zur Verfügung.
- Information zu ausländischen Versicherungen
Wenn das Auslandspraktikum während einer Ausbildung durchgeführt wird, besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen i. d. R. auch im Ausland weiter, wenn es sich dabei um ein Land der EU oder des EWR handelt oder ein entsprechendes Abkommen mit den Ländern besteht. Der Ausbildungsbetrieb stellt hierfür eine A1-Entsendebestätigung aus. Weitere Informationen zur A1-Bescheinigung
Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie z. B. für einen Rücktransport im Krankheitsfall. Junge Fachkräfte, die im Praktikumszeitraum keiner Anstellung in Deutschland nachgehen, müssen sich für den Auslandsaufenthalt eigenständig versichern.
- Checkliste für ein Auslandspraktikum (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB)
Mit dieser Checkliste kann im Nachgang geprüft werden, ob alle Vorbereitungen für das Auslandspraktikum getroffen wurden.
Stand: 02.03.2026
