Waisenrente während der Berufsausbildung

Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile, wenn diese für mindestens 60 Monate rentenversichert waren. Grundsätzlich wird die Rente bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Wer sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet, kann sie auch bis 27 bekommen.
Wer älter als 18 ist und seine Ausbildung beendet, sollte die Deutsche Rentenversicherung sofort informieren. Das gilt insbesondere auch für einen vorzeitigen Abbruch. Denn das Ende der Ausbildung bedeutet gleichzeitig auch das Ende der Rentenzahlung. Erfährt die Rentenversicherung zu spät vom Ausbildungsende, müssen zuviel gezahlte Beträge auf jeden Fall zurückgezahlt werden.
Eine Ausnahme gibt es: Wenn innerhalb von vier Monaten eine weitere Ausbildung beginnt - etwa nach der Schulausbildung ein Studium - dann wird die Waisenrente auch für die Übergangszeit weitergezahlt.
Weitere Auskünfte gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10.

Stand: 01.07.2025