Umschulungen ( trägergestützte)

Bei trägergestützten Umschulungen ist das Umschulungskonzept vor Maßnahmenbeginn bei der IHK anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG).
Dazu haben die Industrie- und Handelskammern eine Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen an Träger und an einzelne Bildungsmaßnahmen festgeschrieben wurden. Auf Grundlage der Richtlinien der Industrie- und Handelskammer Hannover für trägergestützte Umschulungen prüft die IHK Hannover das eingereichte Konzept und stimmt der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu oder berät hinsichtlich eventueller Anpassungen. Zur Anzeige einer trägergestützten Gruppenumschulung nutzen Sie bitte unser Antragsformular, welches Sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einreichen.

Stand: 30.06.2025