Sachbezugswerte für Auszubildende

Erhalten Auszubildende von ihren Ausbildungsbetrieben im Hotel- und Gaststättengewerbe bestimmte Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung als Teil ihrer Vergütung, werden hierauf Lohnsteuer und Sozialversicherung fällig. In welcher Höhe dies der Fall ist, wird jährlich in der sogenannten Sachbezugsordnung neu festgelegt.
Dabei gilt es folgendes zu beachten: Die Vergütung darf nicht völlig in Sachleistungen umgewandelt werden. Mindestens 25 Prozent der Bruttovergütung sind in Geldleistung auszubezahlen.
Die Sachbezugsverordnung der Bundesregierung sieht für 2025 folgende Werte vor:
  • Die kalendertäglichen Einzelwerte lauten: Frühstück 2,30 Euro, Mittagessen 4,40 Euro und Abendessen 4,40 Euro
  • Bei Teilverpflegung können monatlich 69,00 Euro für Frühstück und je 132,00 Euro für Mittagessen und Abendessen angerechnet werden.
  • Vollverpflegung kann monatlich mit 333,00 Euro angerechnet werden
  • Die Sachbezugswerte für freie Unterbringung eines Jugendlichen und Auszubildenden im Haushalt des Arbeitgebers kann mit monatlich 239,70 Euro angerechnet werden, eine allgemeine Unterbringung mit 282,00 Euro.
Die Berechnung bei kürzeren Zeiträumen als einem Monat erfolgt pro Tag mit 1/30.
Stand: 05.03.2025