Ausbildung

Probezeit

Gemäß § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist zu Beginn eines jeden Berufsausbildungsverhältnisses zwingend eine Probezeit zu vereinbaren. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Die konkrete Dauer wird im Berufsausbildungsvertrag festgelegt.

Zielsetzung der Probezeit

Die Probezeit dient der beidseitigen Überprüfung der Eignung für das gewählte Berufsausbildungsverhältnis. Auszubildende sollen verschiedene Ausbildungsstationen kennenlernen. Ausbildungsbetriebe erhalten die Möglichkeit, die persönliche und fachliche Eignung zu beurteilen. Ein regelmäßiger Austausch zwischen Ausbilder und Auszubildendem ist empfehlenswert.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit gelten die allgemeinen Rechte und Pflichten uneingeschränkt. Eine Kündigung ist jedoch unter erleichterten Bedingungen möglich: jederzeit, ohne Frist und ohne Begründung (§ 20 BBiG).
Besonderheiten bei der Kündigung:
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Kündigungsempfänger vor Ablauf der Probezeit zugehen.
  • Minderjährige Auszubildende benötigen die vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Bei Kündigung durch den Betrieb gegenüber Minderjährigen ist die Erklärung dem gesetzlichen Vertreter zuzustellen.
  • Kündigungen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote verstoßen (z. B. Mutterschutzgesetz, Elternzeit).
  • Das Maßregelungsverbot (§ 22 Abs. 4 BBiG) ist zu beachten.
  • Bei Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 102 BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören.

Verlängerung der Probezeit

Eine automatische Verlängerung der Probezeit bei Unterbrechung der Ausbildung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wird die Ausbildung um mehr als ein Drittel der vereinbarten Dauer unterbrochen, kann eine vertragliche Verlängerung erfolgen.

Beratung und Unterstützung

Bei Fragen oder Problemen stehen Ihnen die Ausbildungsberater der IHK Hannover helfend und unterstützend zur Verfügung. Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Stand: 30.03.2026