Ausbildung

Neuordnung Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice wurde am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern weiterführende Kompetenzen. Zu nennen sind hier u. a. mehr Kenntnisse zu Mobilitätsketten und zum Mobilitätsverhalten von Kundengruppen, verbunden mit einer umfassenden Beratungskompetenz. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen z. B. im Umgang mit Endgeräten und Nutzung von Angeboten sind ebenso von zentraler Bedeutung. Daneben spielen vermehrt Fremdsprachenkenntnisse sowie Strategien zur Konfliktbewältigung eine wichtige Rolle. Künftig wird im Beruf ohne Differenzierungen ausgebildet und als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Die neue, gestreckte Abschlussprüfung, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt, besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Die Verordnungen zu den Ausbildungsberufen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr und Kaufleute für Verkehrsservice treten am 31. Juli 2026 außer Kraft.
Die Prüfungsbereiche im Überblick entnehmen sie bitte der Verordnung zum aktualisierten Ausbildungsberuf.
Stand: 05.02.2026