Neuordnung: Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik
Der Beruf Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik wurde im Zusammenhang mit den Elektroberufen im Handwerk modernisiert. Er ist der einzige der bislang vier Berufe, der auf doppelter Rechtsgrundlage nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) geregelt ist. Gemeinsam mit diesen ist er nun in einer sogenannten Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen.
Die Neuordnung ist am 1. August 2021 in Kraft getreten.
Die Verordnung des Berufes finden Sie als PDF- Datei auf den Seiten 714 – 724 unter dem folgenden Link:
Stand: 07.07.2025