Neuordnung Bautechnischer Konstrukteur

Die Verordnung, mit der die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin neu geordnet wird, ist am 8. September 2025 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Zudem tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin vom 12. Juli 2002 mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.
In den letzten Jahren hat sich insbesondere durch die Einführung von Building Information Modeling (BIM) die Art und Weise, wie Bauprojekte geplant und umgesetzt werden, erheblich verändert, was einen direkten Einfluss auf das Berufsbild des Bauzeichners und der Bauzeichnerin hat.
Die traditionelle sequenzielle Planung von Bauprojekten in verschiedenen Phasen ist einer kooperativen Zusammenarbeit aller Beteiligten an einem integrierten 3D-Modell gewichen. Dies ermöglicht es, alle relevanten Aspekte eines Bauwerks, wie Architektur, Heizung, Lüftung, Elektrik usw., frühzeitig in einem Modell zu erfassen und potenzielle Probleme vor der Bauausführung zu vermeiden. Die für die Zusammenarbeit notwendigen Kompetenzen wurden stärker in den Ausbildungsinhalten verankert und die Ausbildungsverordnung wurde insgesamt an die veränderten Anforderungen und Arbeitsweisen in der Baubranche angepasst.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Berufliche Bildung unter https://www.bibb.de/dienst/berufesuche/de/index_berufesuche.php/profile/apprenticeship/bauz25
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der IHK Hannover, Mathias Totzke, Tel. 0511/3107-202, mathias.totzke@hannover.ihk.de
Stand: 11.09.2025