Infoveranstaltungen Neuordnung Floristen
Die Verordnung über die novellierte Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin wurde am 6. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
Um Ausbildungsbetrieben einen tiefen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu geben, bieten die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit dem im Neuordnungsverfahren federführenden Fachverband Deutscher Floristen (FDF) und verschiedenen Kammern virtuelle Infoveranstaltungen an. Darin wird das modernisierte Berufsbild „Florist/- in“ vorgestellt mit folgenden Punkten:
· Ausbildungsrahmenplan
· Schulische Lernfelder
· Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Donnerstag, 10. April 2025, 14 bis 16 Uhr:
DIHK/FDF gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg
Anmeldelink: https://events.hk24.de/Neuordnung_Floristen
DIHK/FDF gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg
Anmeldelink: https://events.hk24.de/Neuordnung_Floristen
Mittwoch, 30. April 2025, 14 bis 16 Uhr:
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz:
Anmeldelink: www.ihk.de/chemnitz/neuordnung-florist
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz:
Anmeldelink: www.ihk.de/chemnitz/neuordnung-florist
Dienstag, 13. Mai 2025, von 14 bis 16 Uhr:
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
Anmeldelink: Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe zur Neuordnung des Ausbildungsberufes Florist/-in
Mittwoch, 14. Mai 2025, virtuell von 14 bis 16 Uhr:
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Anmeldelink: https://veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/neuordnungflorist
DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Anmeldelink: https://veranstaltungen.ihk-nordwestfalen.de/neuordnungflorist
Die neue Verordnung des Ausbildungsberufes „Florist/-in“: Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin
Stand: 20.03.2025