Industriekaufleute Eckwerte zur Neuordnung
Am 1. August 2024 trat die Verordnung über die Berufsausbildung „Industriekaufmann/-frau“ in Kraft. Auf dieser Basis wurden von den zuständigen Gremien der Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) die Eckwerte für die Durchführung der gestreckten Abschlussprüfung und für die Prüfungsorganisation festgelegt.
Die Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2024 geschlossen wurden, werden gemäß der „alten“ Verordnung fortgeführt und geprüft. Die Neuordnung bezieht sich ausschließlich auf Ausbildungsverhältnisse, die nach dem 1. August 2024 begonnen haben.
Die schriftliche Aufgabenstellung für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung erfolgt zentral durch die AkA.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Zeitpunkt: Im vierten Ausbildungshalbjahr, Frühjahr/Herbst.
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Zeitpunkt: Zum Ende der Ausbildung, Sommer/Winter.
Erster Prüfungstag - ab 8:00 Uhr:
Zeitlicher Übergang/Prüfungstermine:
Erste Teil-1-Prüfung nach neuer Verordnung: Herbst 2025
Letzte Zwischenprüfung nach alter Verordnung: Herbst 2025
Erste Teil-2-Prüfung nach neuer Verordnung: Sommer 2026
Letzte Abschlussprüfung nach alter Verordnung: Winter 2026/2027
Prüfungskatalog:
Neben den Ordnungsmitteln Ausbildungsordnung und Rahmenlehrplan stellt der Prüfungskatalog der AkA eine weitere wichtige Informationsquelle für die Abschlussprüfung dar. Der Prüfungskatalog bezieht sich ausschließlich auf die schriftlichen Prüfungsbereiche der gestreckten Abschlussprüfung. Er wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 veröffentlicht und ist über den U-Form-Verlag in Solingen zu beziehen. Wir werden rechtzeitig über die Bestellmodalitäten informieren.
Weitere Hinweise:
Stand: 04.02.2025