Eisenbahntechnische Verkehrsberufe neu geordnet
Die Ausbildungsordnungen der neugeordneten Eisenbahntechnischen Verkehrsberufe Eisenbahner/in im Betriebsdienst Lokführer und Transport sowie Eisenbahner/in im Betriebsdienst in der Zugverkehrssteuerung sind am 17. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Verordnungen treten am 1. August 2022 in Kraft.
Die Verordnungen sind als sogenannte „Mantelverordnung“ erlassen worden, die in Artikel 1 und 2 jeweils die Ausbildungsordnungen beinhalten. Artikel 3 regelt das Inkrafttreten der Mantelverordnung und Außerkrafttreten des damit abgelösten Berufes Eisenbahner/in im Betriebsdienst aus dem Jahre 2004.
Eine Übergangsregelung für ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zur/zum Eisenbahner/in im Betriebsdienst gibt es nicht. Die perspektivische, zeitliche Anrechnung der beiden neuen Berufe untereinander wurde jeweils im dritten Abschnitt auf 24 Monate festgelegt.
Stand: 05.01.2023