Ausbildung
Fachpraktikerausbildung - Chance für Menschen mit Behinderung
Fachpraktikerausbildungen sind theoriereduzierte Ausbildungsgänge für Menschen mit Behinderungen, die sich an anerkannten Ausbildungsberufen orientieren. Sie ermöglichen eine qualifizierte Berufsausbildung, wenn eine Regelausbildung trotz Nachteilsausgleichen nicht möglich ist.
In der Regel werden fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Fachtheorie stärker gewichtet, da häufig Menschen mit Lernbehinderungen diese Ausbildungsform durchlaufen. Innerhalb der Fachpraktikerausbildung ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob der Übergang in die Regelausbildung möglich ist. Während für junge Menschen mit Behinderungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch erheblich steigen, wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG), § 42r Handwerksordnung (HwO) sowie die Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen.
Wie werden Inhalte und Prüfungen geregelt?
Die Inhalte werden in einer Ausbildungsregelung festgelegt, die sich an den Empfehlungen des BIBB orientiert. Prüfungen finden vor der IHK Hannover statt. Nachteilsausgleiche wie Zeitverlängerung, Pausen oder technische Hilfsmittel sind möglich, sofern die fachlichen Anforderungen unverändert bleiben. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 24 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 36 Monate.
Wichtig: Fachpraktikerausbildungen sind eine Ausnahme und kommen nur in Betracht, wenn eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf trotz Nachteilsausgleichen nicht möglich ist.
Wo findet die Ausbildung statt und wer bildet aus?
Die Ausbildung kann in anerkannten Ausbildungsbetrieben, bei geeigneten Bildungsträgern oder in Verbundmodellen stattfinden. Betriebe müssen neben der fachlichen und persönlichen Eignung eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) nachweisen oder mit einem Träger kooperieren, der diese Qualifikation besitzt.
Vertrag, Vergütung, Teilzeit und Förderung
Es wird ein Berufsausbildungsvertrag nach BBiG abgeschlossen, der bei der IHK eingetragen wird. Die Vergütung orientiert sich an branchenüblichen oder tariflichen Sätzen. Teilzeit ist möglich, wenn sie die Ausbildungsziele nicht gefährdet.
Förderungen wie Leistungen zur Teilhabe, technische Hilfen oder Assistenz können über die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt beantragt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitergeber können sich in Niedersachsen von sechs neuen „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ - kurz EAA rund um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kostenfrei informieren, beraten und unterstützen lassen. Informationen zu den Beratungsstellen gibt es im Internet unter http://eaa-niedersachsen.de/. Das Projekt zur Implementierung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber gemäß § 185a SGB IX wird in Niedersachsen vom Niedersächsischem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt – aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert.
Übergänge, Anschluss- und Beschäftigungsperspektiven
Ein Wechsel in eine Regelausbildung ist bei entsprechender Entwicklung möglich. Nach Abschluss bestehen Beschäftigungsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt sowie Chancen auf weiterführende Qualifikationen.
Service/Ansprechpersonen:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Bereich Ausbildung der IHK Hannover, Peter Schlote, Tel. 0511 3107‑251, peter.schlote@hannover.ihk.de.
Stand: 28.04.2026
