Ausbildung

Ersatzausfertigung eines Prüfungszeugnisses/Bescheinigung für die Rentenversicherung

Ist Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr auffindbar? Oder benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Ausbildungszeiten zur Vorlage bei der Rentenversicherung?
Dann können Sie eine Zweitschrift oder eine Bescheinigung für die Rentenversicherung erhalten, wenn die Prüfung vor der IHK Hannover abgelegt worden ist.
Bitte berücksichtigen Sie hierzu unbedingt folgende Hinweise:
  • Nachweise erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung oder Bescheinigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung ab dem Jahr 2004 und später können Ihnen nach korrekter Angabe Ihrer Daten in der Regel ausgestellt werden.
  • Die Ausstellung einer Zweitschrift der Abschlussjahre 2003 und früher ist nur möglich, sofern tatsächlich Unterlagen im Archiv auffindbar sind.
  • Es muss ein entsprechender Antrag bei der IHK eingereicht werden (siehe unten). Sollten entsprechende Daten im Archiv sein, erhalten Sie ein entsprechende Nachricht. Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift beträgt 31,00 Euro zzgl. 1,60 Euro für Porto; Stand: 1. März 2023, bei Änderung des Gebührentarifs gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung.
Bitte nutzen Sie das folgende Formular:

Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen Ihnen Mitarbeitende der IHK-Mitarbeiter zur Verfügung:
Stand: 28.11.2024