Ersatzausfertigung eines Prüfungszeugnisses/Bescheinigung für die Rentenversicherung

Personen, die ihre Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Hannover abgelegt haben und deren Prüfungszeugnis nicht mehr vorliegt, können eine Ersatzausfertigung (Zweitschrift) beantragen. Gleiches gilt für Bescheinigungen über Ausbildungszeiten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage ist § 37 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist grundsätzlich ab dem Prüfungsjahr 2004 möglich, sofern die erforderlichen Daten vollständig und korrekt angegeben werden. Für Prüfungsjahre bis einschließlich 2003 kann eine Ersatzausfertigung nur erfolgen, wenn entsprechende Unterlagen im Archiv der IHK Hannover vorhanden sind.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars „Antrag auf Ersatzausfertigung“. Die Bearbeitung setzt die eindeutige Identifikation der antragstellenden Person sowie die Angabe des Ausbildungsberufs und des Prüfungsjahres voraus.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift beträgt 31,00 Euro zuzüglich 1,80 Euro Versandkosten (Stand: 01.01.2025). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung gemäß geltendem Gebührentarif.
Bitte nutzen Sie das folgende Formular:

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Stand: 07.10.2025