Ausbildung

Ersatzausfertigung eines Prüfungszeugnisses/Bescheinigung für die Rentenversicherung

Ist Ihr Prüfungszeugnis nicht mehr auffindbar? Oder benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Ausbildungszeiten zur Vorlage bei der Rentenversicherung?
Gerne stellen wir Ihnen eine Zweitschrift oder eine Bescheinigung für die Rentenversicherung aus, wenn die Prüfung vor der IHK Hannover abgelegt worden ist.
Bitte berücksichtigen Sie hierzu unbedingt folgende Hinweise:
Nachweise erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung oder Bescheinigungen zur Vorlage bei der Rentenversicherung ab dem Jahr 2004 und später können wir Ihnen nach korrekter Angabe Ihrer Daten i. d. R. ausstellen.
Die Ausstellung einer Zweitschrift der Abschlussjahre 2003 und früher ist nur möglich, sofern wir tatsächlich Unterlagen in unseren Archiven finden können.
Dazu muss ein entsprechender Antrag bei der IHK eingereicht werden. Sollten wir Daten in unseren Archiven finden, kommen wir wieder auf Sie zu. Die Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift beträgt 31,00 Euro zzgl. 1,60 Euro für Porto; Stand: 01.03.2023, bei Änderung des Gebührentarifs gilt der Zeitpunkt der Antragsstellung.
Bitte nutzen Sie das folgende Formular:

Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen stehen Ihnen unsere IHK-Mitarbeiter gern zur Verfügung.
Stand: 11.10.2023