Ausbildung

Ende des Ausbildungsverhältnisses

Eine häufig gestellte Frage an die Ausbildungsberater lautet: Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis?
Nach dem Berufsbildungsgesetz endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Ablauf der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung. Dies passiert in der Regel am letzten Prüfungstag.
Wenn der Auszubildende nicht in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung übernommen werden soll, ist folglich in der Regel der Tag der bestandenen Abschlussprüfung der letzte Tag des Berufsausbildungsverhältnisses.
Muss ein Prüfling bei einer Wiederholungsprüfung nur noch die schriftliche Prüfung ablegen, so endet auch hier das Berufsausbildungsverhältnis mit der offiziellen Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung, nicht jedoch mit dem Onlinestellen der vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung im Internet.
Wichtiger Hinweis: Wird der Auszubildende nach bestandener Abschlussprüfung stillschweigend weiterbeschäftigt, so wird aufgrund “schlüssigen Handelns“ automatisch ein Festanstellungsverhältnis begründet.
Auszubildende können von ihren Betrieben die Verlängerung ihrer Ausbildungsverträge verlangen, wenn die Prüfungen während der Ausbildung begonnen wurden, die Ergebnisse bei vertraglich vereinbartem Ausbildungsende aber noch nicht vorliegen. Wenn die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erst nach Ausbildungsende erfolgen kann, haben Auszubildende deshalb die Wahl: Entweder verlangen sie, dass sich der Ausbildungsvertrag verlängert oder mit Zeitablauf endet.
Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden.
Stand: 03.03.2022